Neue STIKO-Empfehlung für Kinder und Jugendliche |
Zum Programm der J1-Impfung gehört bereits die HPV-Impfung. Bald soll die Impfung gegen Meningokokken der Gruppen A, C, W, Y hinzukommen. Im Gegensatz zur HPV-Impfung, die aus zwei Impfgaben besteht, ist dafür nur eine Spritze nötig. / © Getty Images/Westend61/Mareen Fischinger
Meningokokken-Erkrankungen sind in Deutschland selten, aber potenziell lebensbedrohlich. Besonders Jugendliche sind betroffen – daher sollen Kinder vor dem Risikoalter geimpft werden, rät die STIKO. Heute gab sie eine neue Impfempfehlung heraus. Kinder beziehungsweise Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren sollen einmalig gegen Meningokokken der Untergruppen A, C, W und Y geimpft werden.
Ziel sei einerseits der Schutz einer der Altersgruppen mit dem höchsten Erkrankungsrisiko, andererseits solle dadurch die Verbreitung der Erreger in der gesamten Bevölkerung nachhaltig verringert werden, wie das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin mitteilte.
Meningokokken sind Bakterien, die durch Tröpfchen etwa beim Husten oder Niesen auf andere Menschen übertragen werden. Sie können eine Hirnhautentzündung (Meningitis) oder eine Blutvergiftung (Sepsis) auslösen. Die Erkrankungen sind laut RKI in Deutschland zwar sehr selten, verlaufen jedoch meist sehr schwerwiegend. Die Todesfallrate betrage 7 bis 15 Prozent, viele Überlebende litten an schweren Langzeitfolgen.
Laut epidemiologischen Daten weisen Jugendliche im Alter von 15 bis 19 Jahren das höchste Risiko für invasive Meningokokken-Erkrankungen dieser Untergruppen auf. Daher sollte vor dem Erreichen dieses Alters ein Immunschutz aufgebaut werden.
»Die Inzidenz bei Jugendlichen im Alter von 15 bis 19 Jahren liegt bei 0,27 Fällen pro 100.000 (durchschnittlich elf Fälle pro Jahr)«, heißt es in der Begründung im »Epidemiologischen Bulletin« bezogen auf die Infektionshäufigkeit. Bei den Unter-Einjährigen waren es im vergangenen Jahrzehnten etwa fünf Fälle pro Jahr (Inzidenz 0,65 pro 100.000), bei den Kleinkindern im Alter von ein bis vier Jahren drei Fälle (0,10 pro 100.000), bei den Fünf- bis 14-Jährigen lag die Inzidenz unter 0,05 pro 100.000 und bei den jungen Erwachsenen im Alter von 20 bis 24 Jahren waren es etwa sieben Fälle pro Jahr (0,15 pro 100.000).
Die Impfung gegen Meningokokken der vier Untergruppen sei mit einer Kombi-Dosis möglich und könne etwa im Rahmen der routinemäßigen Vorsorgeuntersuchung bei Jugendlichen (J1) verabreicht werden, führt das RKI aus. Wer älter ist, kann eine Nachholimpfung bekommen – diese sollen laut STIKO junge Menschen bis 25. Geburtstag erhalten.
Mit MenQuadfi® von Sanofi Winthrop, Menveo® von Glaxo-Smith-Kline und Nimenrix® von Pfizer listet das Paul-Ehrlich-Institut aktuell drei Kombinationsimpfstoffe gegen die Subtypen A, C, W und Y auf.
Die neue Empfehlung der STIKO sorgt für Anpassungen der Impfempfehlungen auch für Kleinkinder: Bisher gehörte der Schutz vor Meningokokken der Untergruppe C zu den Standardimpfungen für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr. Der STIKO-Rat zu dieser Impfung wie auch die empfohlene Nachholimpfung bis zum Alter von 18 Jahren entfällt nun.
»Die Zahl invasiver Erkrankungen durch Serogruppe C ist in den letzten Jahren in Deutschland kontinuierlich gesunken«, erläutert das RKI. Aktuell werden nur noch Einzelfälle beobachtet, »sodass der Nutzen einer Impfung im Kleinkindalter nach dem vollendeten ersten Lebensjahr als sehr gering eingeschätzt wird«.
Bestehen bleibt die noch relativ neue Empfehlung, Säuglinge ab einem Alter von zwei Monaten gegen Meningokokken B zu schützen. Sie sind dem RKI zufolge am häufigsten von Infektionen dieser Untergruppe betroffen. Daher gehört der Schutz davor seit 2024 zu den Standardimpfungen von Säuglingen. Die Impfdosen sollten im Alter von zwei, vier und zwölf Monaten verabreicht werden. Nachholimpfungen werden für Kinder bis zum fünften Geburtstag empfohlen.
Nach Einschätzung von Kinder- und Jugendärztin und STIKO-Mitglied Dr. Julia Tabatabai wird es noch ein paar Monate dauern, bis Arztpraxen tatsächlich die Impfung gegen Meningokokken A, C, W und Y anbieten und über die Krankenkassen abrechnen können. So müsse unter anderem noch die Kostenübernahme mit den Krankenkassen geregelt werden.