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Neue Regeln für Studienplatzvergabe

Mecklenburg-Vorpommerns Universitäten bekommen neue Regeln für die Vergabe von Studienplätzen in den Fächern Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. Mit dem neuen Hochschulzulassungsgesetz, das der Landtag am Donnerstag beschloss, setzt er Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 um.
dpa
17.10.2019  13:42 Uhr

So sollen die Studienplätze künftig stärker nach Eignung der Bewerber vergeben werden, Wartesemester entfallen. Das Gesetz soll auch die Einführung einer Landarztquote für das Medizinstudium im Nordosten ermöglichen. Wer sich verpflichtet, für eine gewisse Zeit als Mediziner im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns zu arbeiten, soll künftig einen Studienplatz auch ohne Spitzen-Abitur bekommen können. Spitzensportler, die in einem Olympiastützpunkt im Nordosten trainieren, sollen ebenfalls bevorzugt Studienplätze erhalten.

 

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