Pharmazeutische Zeitung online
Änderungen zur Hilfstaxe

Neue Preisregeln für Zytostatika-Herstellung

Nach langem Ringen haben sich Apotheker und Kassen auf neue Regeln und Preise für die Herstellung von Zytostatika geeinigt. Die Anpassungen der sogenannten Hilfstaxe treten am 1. März in Kraft.
Ev Tebroke
26.02.2020  17:02 Uhr

Es waren zähe und langwierige Verhandlungen bis sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Änderungen zur Preisbildung bei parenteralen Lösungen einigen konnten. Nun ist es soweit: Der Vertrag über die Anpassung zur Anlage 3 der Hilfstaxe ist von beiden Seiten unterzeichnet. Die 10. Ergänzungsvereinbarung soll zum 1. März 2020 in Kraft treten, wie der DAV seine Mitglieder jetzt informierte.

Die Preisbildung für die Herstellung von parenteralen Zubereitungen ist schon seit Jahren immer wieder Streitpunkt zwischen Kassen und Zytostatika herstellenden Apothekern. Zuletzt entschied die Schiedsstelle. Der Schiedsspruch vom 19. Januar 2018 enthielt für die Apotheker unhaltbare Regelungen, sodass der DAV dagegen klagte. Vor allem die rückwirkende Festsetzung der Preisregelungen zum 1. November 2017 stand in der Kritik. Auch sah der DAV die festgelegten Preisabschläge als viel zu hoch an. Letztlich einigten sich die Vertragspartner dann vor dem Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in einem Vergleich darauf, auf die Rückwirkung zu verzichten.

Die nun erzielten Anpassungen fokussieren hauptsächlich auf folgende Punkte: 

Für Wirkstoffe beziehungsweise Fertigarzneimittel, die seit dem Schiedsspruch vom 1. Februar 2018 neu auf den Markt kamen oder generisch wurden, wurden die Abschläge festgesetzt. Teilweise sollen diese auch rückwirkend gelten. Für generische Produkte bewegen sich die Rabatthöhen demnach zwischen 0 Prozent (Carmustin) und 83,7 Prozent (Epirubicin, Doxorubicin). Für patentgeschützte Wirkstoffe oder Fertigarzneimittel und für Fertigarzneimittel, zu denen kein Äquivalent eines anderen pharmazeutischen Unternehmers verfügbar ist oder nicht abgegeben werden darf, sowie für Biosimilars, Bioidenticals und ihre Referenzarzneimittel bewegen sich die Rabatthöhen zwischen 1 Prozent und 30 Prozent. Die jeweiligen Abschlagshöhen sind in den Anhängen 1 und 2 der Anlage 3 Teil 2 der Hilfstaxe finden. 

Gestrichen wurde der bislang geltende Auffangabschlag in Höhe von 1,6 Prozent für patentgeschützte Wirkstoffe oder Arzneimittel nach Ziffer 3.1. der Anlage 3 Teil 2. 

Um künftig die Preisbildungen einfacher gestalten zu können, wurde ein neues Verfahren festgelegt. Dieses regelt die Vereinbarung von Abschlägen für Wirkstoffe oder Fertigarzneimittel, die ab dem 1. März 2020 neu auf den Markt kommen oder generisch werden (Ziffer 4.1. bis 4.6 der Anlage 3 Teil 2). Hier gilt demnach Folgendes: Kommt innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Aufforderung durch eine der Vertragsparteien keine Einigung über einen Abschlag zustande, entscheidet auf Antrag einer der Vertragspartner die Schiedsstelle. Diese hat dann innerhalb eines Monats die neue Abschlagshöhe festzusetzen. Die jeweiligen Abschläge gelten stets rückwirkend zum Tag der erstmaligen Markteinführung des jeweiligen Wirkstoffs oder Arzneimittels, maximal bis zu 16 Monate zurück.

Neugestaltet sind zudem die Kündigungsmöglichkeiten. Insbesondere kann künftig der Arbeitspreis für die Herstellung separat gekündigt werden. Und zwar mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des Quartals. Genaueres zu den Kündigungsfristen ist unter Ziffer 9 der Anlage 3 Teil 2 geregelt.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa