Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Niedersachsen
-
Neue Notdienstplanung kommt

Wie auch andere Bundesländer stellt Niedersachsen zu 2027 auf eine digitale, arrhythmische Notdienstplanung um. Während sich die zumutbare Entfernung für die Patienten nur leicht erhöht, soll die Dienstverteilung gerechter werden, vor allem im ländlichen Raum. Zudem erlässt die Kammer den Inhabern zwei Monatsbeiträge im kommenden Jahr.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 09.04.2026  11:30 Uhr

Es wird bereits seit langer Zeit in Niedersachsen diskutiert – schon auf den Kammerversammlungen im April und November 2025 war eine neue Notdienstplanung Thema. Nach sorgfältiger Vorbereitung und erneuter Diskussion verabschiedeten die Delegierten der Apothekerkammer Niedersachsen bei der Kammerversammlung am Mittwoch die neue Notdienstrichtlinie. Schon zu 2027 soll auf eine digitale, arrhythmische Planung umgestellt werden, wie es bereits in benachbarten Kammerbezirken wie Hamburg und Hessen der Fall ist.

Es gelte, viele Interessen sorgfältig gegeneinander abzuwägen, betonte die juristische Geschäftsführerin Marion Eickhoff. Die Leitplanke sei immer ein Interessenausgleich zwischen Apothekenpersonal und Bevölkerung, zwischen zumutbarer Belastung der einzelnen Apotheke gegenüber einer zumutbaren Entfernung für die Patienten.

Die fortlaufenden Apothekenschließungen erhöhen die Anzahl der Notdienste der verbliebenen Apotheken, mit hoher Frequenz vor allem in ländlichen Regionen. Dieser Faktor erschwere dort auch die Nachfolgersuche, erläuterte Eickhoff. Ziel der neuen Regelung sei eine gerechtere Verteilung. Denn aktuell müssen manche Apotheke nur um die zehn Notdienste pro Jahr leisten, im Extremfall seien es jedoch 70. 

Mindestens zehn, maximal 36 Dienste pro Jahr

Mit dem neuen System werden die Notdienstkreise nun aufgelöst, die Apothekenstandorte geocodiert und die Dienste arrhythmisch durch einen Algorithmus verteilt, inklusive »Feiertagsgerechtigkeit«, organisiert durch die Kammer. Es gilt: Im Filialverbund sind dessen Apotheken nicht am selben Tag betroffen. Teildienste (Spät- und Ergänzungsdienste), die Apotheken bislang nicht durch die Notdienstpauschale vergütet bekommen, werden grundsätzlich gestrichen, können aber weiterhin angeordnet werden. Es wird ein einheitlicher Dienstwechsel jeden Tag um 08:30 Uhr festgelegt.

Die minimale Dienstzahl wird bei zehn Diensten pro Jahr und die maximale Zahl bei 36 liegen, verkündete Eickhoff. Apotheken am Rand von Großstädten werden voraussichtlich mehr Notdienste bekommen, Apotheken in der ländlichen Mitte dagegen entlastet. 43 Prozent der Apotheken werden mehr Dienste leisten müssen, für 45 Prozent werden es weniger Dienste sein, bei den restlichen 12 Prozent bleibt es gleich.

Mehr von Avoxa