Neue Importregeln senken GKV-Arzneimittelausgaben |
»Bei dieser Größe zeigt sich nach dem 1. Juli 2019 ein deutlicher Anstieg der erreichten Einsparungen. Insofern kann die gesetzliche Neuregelung als zielführend bezeichnet werden«, resümiert der Kassenverband. Der Verband weist zudem daraufhin, dass die großen Einsparungen im Monat Juli 2019 wahrscheinlich auf die »fehlende Erfahrung der Apotheken mit den neuen Regeln« zurückgingen und dass die Apotheken »einen sehr hohen Wert auf die Erreichung eines Einsparziels legten«.
Der GKV-SV erklärt allerdings auch, dass eine abschließende Bewertung der neuen Import-Regelungen nicht möglich sei. Grund dafür seien die in der Sars-Cov2-Arzneimittelversorgungsverordnung festgehaltenen Sonderregelungen zum Austausch rabattierter Arzneimittel, die in der Pandemie hinzukamen. Zur Erinnerung: Durch die Verordnung dürfen Apotheken unter gewissen Umständen auch nicht-rabattierte Arzneimittel abgeben. »Aufgrund der Corona-Sonderregelungen, die ein Abweichen von den Vorgaben des Rahmenvertrags ermöglichen, ist es nicht möglich, die Auswirkungen der Neuregelungen für Importarzneimittel abschließend empirisch zu bewerten«, schreibt der Verband.
Etwas überraschend sind die Evaluationsergebnisse im Bereich der biotechnologisch hergestellten Arzneimittel, für die die Importförderklausel komplett aufgehoben wurde. Die Zahlen des GKV-SV zeigen hier, dass der Anteil der Einsparungen durch preisgünstige Importe von solchen Arzneimitteln an den gesamten Einsparungen durch Importe zwischen Juli 2019 und Juni 2021 stagniert (bei rund 25 Prozent). Der Kassenverband zieht das Fazit: »Die Apotheken geben weiterhin preisgünstige Importe innerhalb dieser Gruppe von Arzneimitteln ab, obwohl die Abgaberegeln hier keinen gesonderten Vorrang mehr vorsehen.«
In seinem Fazit weist der GKV-SV nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die in der Evaluation enthaltenen Daten aus mehreren Gründen mit Vorsicht zu genießen sind. Wörtlich heißt es: »Aus systematischer Perspektive sorgt der Abgabevorrang für preisgünstige Importe im Segment der nicht-austauschbaren Arzneimittel für einen größeren Wettbewerbsdruck. Dieser führt auf mehreren Wegen dazu, dass die Ressourcen der Solidargemeinschaft geschont werden können. Es ist nicht möglich, die indirekten Effekte der Regelungen quantifiziert finanziell zu beurteilen. Dem GKV-Spitzenverband stehen keine Informationen zu Rabatteinnahmen der Krankenkassen zur Verfügung. Zudem wurden die Abgaberegeln zumindest zeitweise von Corona-Sonderregelungen überlagert. Analysen zum Abgabevorrang von preisgünstigen Importen sind also mit erheblichen Limitationen verbunden. Die Beurteilung der direkten Einspareffekte sprechen jedoch dafür, dass die Neuregelung der Preisabstände den erwarteten Effekt in Form höherer Einsparungen erreichen kann.«