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Corona-Fahrplan

Neue Hotspot-Regeln ab 20. März

Ein von Bund und Ländern beschlossener Lockerungsplan sieht vor, dass ab 20. März alle tiefgreifenden Maßnahmen entfallen sollen, wenn es die Lage in den Kliniken zulässt. Im Frühling wird dann die sogenannte Hotspot-Regelung eine wichtige Rolle spielen. Landesparlamente können Auflagen verhängen, wenn eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage droht. 
dpa
09.03.2022  12:00 Uhr

Die Hotspot-Regelung soll auch nach dem Auslaufen der meisten Corona-Maßnahmen die Bevölkerung in jenen Gegenden schützen, in denen die Corona-Neuansteckungen besonders hoch sind. Auch nach dem 19. März sind die Länder daher weiterhin dazu befugt, Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise die „Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Gesichtsmaske und Testpflichten zum Schutz vulnerabler Personen“ anordnen zu dürfen, heißt es in einem Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, auf den sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) verständigt haben.

Lauterbach zufolge soll der entsprechende Entwurf noch an diesem Mittwoch ins Kabinett. »Wir werden möglicherweise in den nächsten Stunden zum Abschluss kommen«, erklärte der Minister am Dienstagnachmittag bei einer Pressekonferenz mit der sächsischen Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) in Dresden. Danach sollen sich die Fraktionen voraussichtlich am Donnerstag mit den Vorschlägen befassen. »Die Details sind noch nicht ausverhandelt, aber ich kann Ihnen versichern: Wir arbeiten intensiv daran«, sagte Lauterbach.

Auflagen bei „dynamisch ausbreitender Infektionslage“

Bevor ein Landesparlament Beschränkungen und Auflagen verhängen kann, müsse es laut Entwurf die »konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage« feststellen. In einer »konkret zu benennenden Gebietskörperschaft« sollen dann Maßnahmen erlassen werden können: Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Regelungen wie 2G oder 3G. Die Gefahrenlage kann bei besonders hohen Infektionszahlen oder der Ausbreitung einer gefährlicheren Virusvariante bestehen.

Lauterbach sagte im ZDF-Morgenmagazin: »Alles öffnen, das ist natürlich nicht vorgesehen.« Der Kompromiss sehe ein Instrumentarium vor, »mit dem die Länder sofort auf neue Ausbrüche oder auf hohe Fallzahlen reagieren können«. Damit könne man so arbeiten, dass man auch Corona-Sommerwellen oder -Herbstwellen in den Griff bekommen könne. Buschmann sagte im ZDF: »Das ist der ideale Kompromiss, um einerseits so viel Normalität wie möglich für die Bürgerinnen und Bürger zu bekommen und andererseits handlungsfähig zu sein, wenn es tatsächlich eine konkrete Gefahrensituation gibt.«

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