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Approbationsordnung

Neue EU-Vorgaben zur Apotheker-Ausbildung

Die EU will eine Richtlinie zu Berufsqualifikation überarbeiten, die auch die Apotheker betrifft. Darin werden zahlreiche neue Anforderungen ergänzt. Das EU-Verfahren könnte Schwung in die stagnierende Novellierung der deutschen Approbationsordnung bringen, denn ohne die neuen Ausbildungsinhalte würde der deutsche Abschluss nicht mehr automatisch überall in der EU anerkannt.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 18.01.2024  07:00 Uhr

Curriculum wird deutlich klinischer

Dazu wird auch der konkrete Fächerkanon erweitert, der im Anhang V Nummer 5.6.1 zu finden ist. Bislang enthält dieser die Punkte:

  • Botanik und Zoologie
  • Physik
  • allgemeine und anorganische Chemie
  • organische Chemie
  • analytische Chemie
  • pharmazeutische Chemie, einschließlich Arzneimittelanalyse
  • allgemeine und angewandte (medizinische) Biochemie
  • Anatomie und Physiologie, medizinische Terminologie (hier werden Pathologie und Pathophysiologie ergänzt)
  • Mikrobiologie
  • Pharmakologie und Pharmakotherapie
  • pharmazeutische Technologie
  • Toxikologie
  • Pharmakognosie
  • Rechtsvorschriften und gegebenenfalls Standesordnung

Gestrichen wird nichts. Neu hinzu kommen:

  • Genetik und Pharmakogenomik
  • Immunologie
  • klinische Pharmazie
  • pharmazeutische Betreuung
  • Sozialpharmazie
  • Public Health, inklusive Epidemiologie
  • pharmazeutische Praxis
  • Pharmakoökonomie

Novellierung der Approbationsordnung wird nun dringlicher

Einige der von der EU geforderten Inhalten wie Genetik, Immunologie und klinische Pharmazie sind zwar grundlegend schon in der aktuell gültigen deutschen Approbationsordnung für Apotheker zu finden, die im Jahr 2001 in Kraft trat. Doch gerade die klinische, patientenorientierte Pharmazie kommt immer noch zu kurz; ebenso wie Public-Health-Aspekte und Pharmakoökonomie. Deshalb wurde bereits 2022 in einem Apothekertags-Beschluss gefordert, die Approbationsordnung zu novellieren.

Ein Runder Tisch mit den verschiedensten Interessenvertretern aus der Pharmazie hatte einen gemeinsamen Vorschlag erarbeitet, der zuletzt lediglich vom Bundesverband der Pharmaziestudierenden nicht abgesegnet wurde. Trotzdem hat die ABDA im September 2022 offiziell den Antrag auf Novellierung beim Bundesgesundheitsministerium gestellt und bereits vor gut einem Jahr das zugehörige Antragsgespräch geführt.

Seitdem liegt der Ball beim Ministerium, und es gab noch keine Neuigkeiten, ob es voran geht. Die ABDA hatte der PZ zu Jahresbeginn auf Nachfrage mitgeteilt, man sei diesbezüglich im Informationsaustausch mit dem BMG. Einen Zeithorizont zur Umsetzung gebe es aber noch nicht.

Die Änderungsbestrebungen der EU könnten hier den nötigen Anstupser geben. Zwar wird auch die Umsetzung der Richtlinien-Änderungen etwas Zeit brauchen. Als Umsetzungsfrist für die Mitgliedsstaaten sind zwei Jahre vorgesehen. Doch auch die Einführung der novellierten Approbationsordnung wird einiges an Zeit benötigen. Umso wichtiger, dass die Überarbeitung nun schleunigst beschlossen und umgesetzt wird.

Sollte ein Staat die aktualisierte EU-Richtlinie zu spät umsetzen (was durch die Novellierung der Approbationsordnung passiert), würde für die betroffenen Absolventen voraussichtlich nicht das automatische, sondern das allgemeine Anerkennungsverfahren greifen, was einen gewissen Aufwand bedeutet, wenn man in einem anderen EU-Land pharmazeutisch tätig werden will. 

Entscheidend wird dann sein, zu welchem Zeitpunkt jemand sein Pharmaziestudium beginnt. Bereits Approbierte beziehungsweise diejenigen, die bis zum Eintritt der Gültigkeit der geänderten Richtlinie fertig werden, betreffen die Änderungen nicht. Ihr Abschluss wird weiterhin EU-weit anerkannt.

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