Neue EU-Vorgaben zur Apotheker-Ausbildung |
Daniela Hüttemann |
18.01.2024 07:00 Uhr |
Dazu wird auch der konkrete Fächerkanon erweitert, der im Anhang V Nummer 5.6.1 zu finden ist. Bislang enthält dieser die Punkte:
Gestrichen wird nichts. Neu hinzu kommen:
Einige der von der EU geforderten Inhalten wie Genetik, Immunologie und klinische Pharmazie sind zwar grundlegend schon in der aktuell gültigen deutschen Approbationsordnung für Apotheker zu finden, die im Jahr 2001 in Kraft trat. Doch gerade die klinische, patientenorientierte Pharmazie kommt immer noch zu kurz; ebenso wie Public-Health-Aspekte und Pharmakoökonomie. Deshalb wurde bereits 2022 in einem Apothekertags-Beschluss gefordert, die Approbationsordnung zu novellieren.
Ein Runder Tisch mit den verschiedensten Interessenvertretern aus der Pharmazie hatte einen gemeinsamen Vorschlag erarbeitet, der zuletzt lediglich vom Bundesverband der Pharmaziestudierenden nicht abgesegnet wurde. Trotzdem hat die ABDA im September 2022 offiziell den Antrag auf Novellierung beim Bundesgesundheitsministerium gestellt und bereits vor gut einem Jahr das zugehörige Antragsgespräch geführt.
Seitdem liegt der Ball beim Ministerium, und es gab noch keine Neuigkeiten, ob es voran geht. Die ABDA hatte der PZ zu Jahresbeginn auf Nachfrage mitgeteilt, man sei diesbezüglich im Informationsaustausch mit dem BMG. Einen Zeithorizont zur Umsetzung gebe es aber noch nicht.
Die Änderungsbestrebungen der EU könnten hier den nötigen Anstupser geben. Zwar wird auch die Umsetzung der Richtlinien-Änderungen etwas Zeit brauchen. Als Umsetzungsfrist für die Mitgliedsstaaten sind zwei Jahre vorgesehen. Doch auch die Einführung der novellierten Approbationsordnung wird einiges an Zeit benötigen. Umso wichtiger, dass die Überarbeitung nun schleunigst beschlossen und umgesetzt wird.
Sollte ein Staat die aktualisierte EU-Richtlinie zu spät umsetzen (was durch die Novellierung der Approbationsordnung passiert), würde für die betroffenen Absolventen voraussichtlich nicht das automatische, sondern das allgemeine Anerkennungsverfahren greifen, was einen gewissen Aufwand bedeutet, wenn man in einem anderen EU-Land pharmazeutisch tätig werden will.
Entscheidend wird dann sein, zu welchem Zeitpunkt jemand sein Pharmaziestudium beginnt. Bereits Approbierte beziehungsweise diejenigen, die bis zum Eintritt der Gültigkeit der geänderten Richtlinie fertig werden, betreffen die Änderungen nicht. Ihr Abschluss wird weiterhin EU-weit anerkannt.