»Motivation kommt nicht nur durch das Gehalt« |
| Kerstin Pohl |
| 27.10.2022 15:00 Uhr |
Die Gastreferentin, Diplom-Ökonomin Anke Kunigkeit von der Treuhand Hannover, schilderte Möglichkeiten der Gehaltsgestaltung der Mitarbeiter. Ab dem 1. Januar 2023 wird laut Rahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter im Kammerbezirk Nordrhein der Tarif um 2 Prozent erhöht.
Anhand eines Rechnungsbeispiels schilderte Kunigkeit die Möglichkeit, die Gehaltserhöhung entweder als Zuschlag auf das Bruttogehalt zu zahlen oder in Form eines Warengutscheins oder einer Geldkarte. Diese Gutscheine oder Geldkarten berechtigen ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen in einzelnen Geschäften in begrenzten regionalen Gebieten. Der Vorteil dieser Warengutscheine, die maximal 50 Euro betragen dürfen: Dieser Sachbezug sei steuer- und sozialversicherungsfrei. Wenn die Sachbezüge 50 Euro überschritten, werde der gesamte Betrag allerdings steuer- und sozialversicherungspflichtig. Diese Gutscheine oder Geldkarten seien ein beliebter Benefit und für den Arbeitgeber eine unkomplizierte, günstige Gehaltserhöhung. Auch das Ansparen eines Guthabens sei auf diese Weise möglich. Kunigkeit machte allerdings auch die Vorgaben im Einkommensteuergesetz deutlich, nach denen unter anderem der Aspekt der Zusätzlichkeit gegeben sein muss. Heißt konkret: Solche Leistungen dürfen nicht anstelle einer Gehaltserhöhung angeboten werden. Auch Petra Gemsjäger, Justiziarin beim Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken, wies auf die Zusätzlichkeit hin und erinnerte daran, dass arbeitsrechtliche Fragestellungen immer im Einzelfall geklärt werden müssten.*
Aber ist Geld tatsächlich alles, was motiviert? »Geld ist nicht alles und Motivation kommt nicht nur durch das Gehalt«, so die Referentin. Kunigkeit betonte, dass es vor allem auch um die offene Kommunikation mit dem Mitarbeiter und die Wertschätzung seiner Leistung geht. Darüber hinaus sollten ihm Entwicklungsmöglichkeiten im Betrieb geboten werden wie beispielsweise eine Filialleitung oder abwechslungsreiche Aufgaben und Weiterentwicklungsmöglichkeiten für PTA und PKA.
Generell ist das Gehalt frei verhandelbar, nach dem Motto »mehr Netto vom Brutto«, so Kunigkeit. Seit dem 26. Oktober können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und sozialversicherungsfrei eine Inflationsprämie bis zu 3.000 Euro bis Ende 2024 zahlen. Dieser Betrag wird zusätzlich steuerfrei zum normalen Gehalt gezahlt. Ob die Summe auf einmal oder in kleinen »Portionen« beispielsweise á 50 Euro gezahlt wird, bleibt dem Arbeitgeber überlassen.
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*Hinweis der Redaktion: Wir haben den Beitrag nachträglich mit dem Aspekt der Zusätzlichkeit aktualisiert.