| Ev Tebroke |
| 29.04.2020 14:48 Uhr |
Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen können sich derzeit auch telefonisch von einem Arzt behandeln und krankschreiben lassen. / Foto: Fotolia/ brat82
Aufgrund der Corona-Pandemie ist es Kassenärzten derzeit möglich, Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen auch per telefonischer Ferndiagnose als arbeitsunfähig einzustufen. Das hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 20. März 2020 erstmals per Beschluss geregelt. Diese Ausnahmeregelung wäre zum 4. Mai ausgelaufen. Wie der G-BA heute mitteilte, wurde sie nun erneut um zwei Wochen verlängert und gilt nun zunächst bis zum 18. Mai 2020.
Die Krankschreibung darf für maximal sieben Kalendertage erfolgen und kann nach erneuter telefonischer Anamnese einmalig um höchstens weitere sieben Tage verlängert werden. Rechtzeitig vor Auslaufen der Ausnahmeregelung will der G-BA erneut über eine mögliche erneute Verlängerung entscheiden.
Die befristete Sonderregelung war zwischenzeitlich auch auf die Möglichkeit eine Fern-Krankschreibung für 14 Tage ausgeweitet worden. Zuletzt hatte das Gremium diese Regelung am 21. April angepasst und verlängert.
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