Mit weniger Personal gegen Fachkräftemangel |
Cornelia Dölger |
09.11.2023 17:00 Uhr |
Was die Bundesregierung für den Erhalt der Arzneimittelversorgung tun will, wollten Abgeordnete der Unionsfraktion wissen. / Foto: Imago Images/Waldmüller
Der Erhalt des Apothekennetzes in Deutschland sei der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, antwortet Staatssekretär Edgar Franke (SPD) vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf die Kleine Anfrage der Unionsfraktion um die Gesundheitsexperten Stephan Pilsinger (CSU) und Georg Kippels (CDU). Diese hatten die Bundesregierung über deren »Maßnahmen zum Erhalt der Arzneimittelversorgung durch Apotheken in der Fläche« um Auskunft gebeten. Die Antwort liegt der PZ vor. Das Apothekenwesen müsse reformiert werden, so Franke darin. Eine »gezielte Umstellung der Vergütung« solle Apotheken auf dem Land stärken, weniger Bürokratie solle die Apotheken entlasten.
Sorgenvoll hatte sich die Fragestellenden zuvor an die Ampelkoalition gewandt und die Umstände geschildert, unter denen Apotheken arbeiten. »Die wohnortnahe Arzneimittelversorgung gerät aufgrund negativer wirtschaftlicher Entwicklungen der Apotheken immer mehr unter Druck – insbesondere in der Flächenversorgung der Bevölkerung«, schrieben die Abgeordneten.
Sinkende Apothekenzahlen, schwindende Attraktivität der Übernahme und Fortführung von Apotheken sowie zuletzt die De-facto-Honorarkürzung durch den erhöhten Kassenabschlag zeichneten »ein düsteres Szenario für die Zukunft der pharmazeutischen Versorgung und die persönliche pharmazeutische Beratung der Bevölkerung«, warnten sie. Zudem sei ihnen »nicht vermittelbar«, dass das Fixhonorar seit 2013 nicht mehr angepasst worden sei und »die Bundesregierung der in den Augen der Fragestellenden überfälligen Anpassung wiederholt eine klare Absage erteilt«.
Warum es also bislang keine Aussicht auf eine Erhöhung des stagnierenden Honorars gibt, wollten die Abgeordneten von der Bundesregierung wissen. In der Antwort hieß es zunächst allgemein, dass die Preise in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) so festzulegen seien, »dass sie den berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucherinnen und -verbraucher einschließlich der Sicherstellung der Versorgung sowie der Bereitstellung von Arzneimitteln, der Apotheken und des Großhandels Rechnung tragen«. Was genau mit »Rechnung tragen« gemeint ist, darauf ging Staatssekretär Franke in der Antwort nicht ein.
Dafür holte er aber weit aus, um weitere Einnahmequellen der Apotheken aufzulisten, etwa den vergüteten Botendienst oder die Engpasspauschale. Profitiert hätten die Offizinen darüber hinaus von pandemiebedingten Sonderzuschlägen sowie grundsätzlich vom OTC-Geschäft. Weniger Bürokratie für die Apotheken gebe es zudem durch den Wegfall der Präqualifizierung sowie der Nullretax-Regelung.
Dass die Apotheken mit dem besagten höheren Kassenabschlag zur Sanierung der GKV beitragen, verteidigte Franke. Auch die Hersteller, Krankenhäuser, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte leisteten nach den Regeln des GKV-Spargesetzes ihre Beiträge, um die Finanzen der GKV zu stabilisieren.
Franke ging zudem auf die umstrittenen Reformpläne zur Apothekenstruktur ein, die »als Teil der Entbürokratisierung insbesondere Standortgründungen in strukturschwachen Regionen« erleichtern sollten. Die Reform, die in Lauterbachs Vorstellung Millionen einsparen soll, sieht unter anderem Filialapotheken ohne Rezeptur und Notdienste sowie mit PTA-Vertretung vor und hat in der Apothekerschaft für Entsetzen gesorgt.
Gegen Personalmangel hilft laut Bundesregierung also nicht mehr Geld im System, sondern noch weniger Personal – womit der Bogen zur geplanten Strukturreform geschlagen wäre. »Allgemein soll die Reform genutzt werden, um bürokratische Vorgaben zu flexibilisieren und Apotheken wirtschaftlich zu entlasten«, heißt es in der Antwort. Zum Beispiel könne Personal eingespart werden, wenn erfahrene PTA in besagten Landfilialen öfter eingesetzt werden könnten, indem Approbierte sie per Telepharmazie beraten. Dies solle einen »flexibleren Personalansatz« ermöglichen. Flexiblere Öffnungszeiten sollten weitere Erleichterungen bringen.
Auch bei der Rezeptur soll demnach abgespeckt werden. »Labore und Herstellungseinrichtungen sollen zukünftig im Apothekenverbund vorgehalten werden, wenn eine zügige Belieferung der (Filial-)Apotheken sichergestellt ist.« Die Reform sei auch dazu gedacht, Apotheken wirtschaftlich zu entlasten, heißt es weiter.
Wie weit entfernt eine Apotheke sein dürfe, so dass dies für die Kundschaft noch zumutbar sei, wollten die Unionsabgeordneten zudem wissen. Hier ließ sich die Bundesregierung nicht auf Zahlen ein, sondern antwortete, eine bundesseitige Bedarfsplanung für Apothekenstandorte gebe es nicht. Nur so viel: »Eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung ist nach Auffassung der Bundesregierung derzeit sichergestellt.«
Den Onlinehandel mit Arzneimitteln hält die Bundesregierung im Übrigen für eine gute Ergänzung zur lokalen Apotheke. Für den Erhalt der flächendeckenden Versorgung spielten die lokalen Apotheken eine große Rolle. »Die Versorgung der Patientinnen und Patienten in Vor-Ort-Apotheken wird durch den Versandhandel mit Arzneimitteln ergänzt.«