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Cannabis

Mit Volldampf in die falsche Richtung

Seit April ist Cannabis in Deutschland als Genussdroge legal und muss bei medizinischem Einsatz nicht mehr auf einem BtM-Rezept verordnet werden. Viele Konsumenten besorgen sich seitdem Privatrezepte für Cannabis im Internet. Was bedeutet das für diejenigen, die sich um einen rationalen Einsatz des Phytopharmakons Cannabis bemühen?
Annette Rößler
11.10.2024  14:00 Uhr

»Cannabis: Fortschritt oder Irrweg?« lautete das Thema einer Podiumsdiskussion im Format »PZ Nachgefragt« in der Pharma-World bei der Expopharm in München. Diskutanten waren Dr. Christiane Neubaur, Geschäftsführerin des Verbands der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA), Sven Lobeda, angestellter Apotheker in der Apotheke Johannstadt in Dresden, sowie Professor Dr. Robert Fürst, Pharmazeutischer Biologe an der LMU München und Generalsekretär der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG). Auch die beiden Moderatoren Professor Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz, Pharmazeutischer Chemiker an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, und Professor Dr. Theo Dingermann, Senior Editor der PZ, beteiligten sich rege am Gedankenaustausch.

»Medizinalcannabis soll nur bei Vorliegen einer Indikation verordnet werden. Momentan haben wir aber die Situation, dass man an legales Cannabis nur herankommt, wenn man ein Rezept hat«, schilderte Dingermann die Ausgangslage. Denn seit der Teillegalisierung der Freizeitdroge Cannabis dürfen Konsumenten zwar bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigengebrauch anbauen, doch nicht jeder Gelegenheitskiffer kann und möchte diese Möglichkeit nutzen, zumal der Anbau nur unter Auflagen erlaubt ist. Das gilt auch für die Cannabis-Clubs, denen Menschen, die Cannabis konsumieren wollen, beitreten können und die seit Juli legal sind – aber von den Bundesländern, in deren Zuständigkeit sie fallen, laut Neubaur »massiv verhindert« werden.

Die Regierung ist zu passiv

Nach der Legalisierung und dem Wegfall des Betäubungsmittel(BtM)-Status von Cannabis seien Telemedizin-Anbieter, die Privatrezepte über Medizinalcannabis ausstellen »wie Pilze aus dem Boden geschossen«. Mittlerweile machten Privatverordnungen 80 Prozent der Cannabis-Rezepte aus, hatte Neubaur kürzlich im Interview mit der PZ berichtet. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will diese Entwicklung laut eigenem Bekunden »weiterhin aufmerksam beobachten«, geht aber bislang nicht gegen die Praktiken vor, obwohl die Webseiten häufig zumindest gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoßen, wie Dingermann anmerkte.

»Die Regierung ist gefragt, hier nachzuschärfen, aber das zieht sich«, pflichtete Lobeda bei. Die Legalisierung sei »schlecht gemacht« gewesen und dies führe nun zu diesen Auswüchsen. Ohne die angekündigte zweite Säule des Cannabisgesetzes, mit der der Verkauf von Cannabis in lizensierten Abgabestellen legalisiert werden soll, sei das Gesetz unvollständig. Auch Präventionsarbeit, um einem riskanten Gebrauch von Cannabis entgegenzuwirken, finde momentan nicht statt.

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