Mit Lithium gegen Alzheimer |
Daniela Hüttemann |
07.08.2025 18:00 Uhr |
Wenn die Forschenden Mäusen niedrige Dosen Lithiumorotat gaben, konnten eine pathologische Entwicklung und Gedächtnisverluste verhindert werden. Lithiumcarbonat hatte dagegen nicht dieselben Vorteile. Noch dazu stellten die Forschenden keine toxischen Effekte fest – dabei gilt Lithium als Medikament mit sehr geringer therapeutischer Breite.
»Das ist bahnbrechend«, sagt Professor Dr. Ashley Bush, Neurowissenschaftler an der Universität Melbourne in Australien, der nicht an der Studie beteiligt war, gegenüber »Nature«. Erst seit Kurzem gibt es die ersten krankheitsmodifizierenden Medikamente gegen Alzheimer, die monoklonalen Antikörper Lecanemab (Leqembi®) und Donanemab (Kisunla®). Ersteres wurde im April in der EU zugelassen, ist in Deutschland aber noch nicht auf dem Markt. Letzteres steht in der EU kurz vor der Zulassung. Aber diese zielten nur auf eine Sache ab: die Amyloid-Plaques, so Bush. Sie können die Progression auch nur verzögern, weder verhindern, noch umkehren. Der Lithium-Ansatz hingegen ziele auf alle wichtigen Pathologien ab, die bei Alzheimer eine Rolle spielen.
»Diese Ergebnisse zeigen physiologische Auswirkungen von endogenem Lithium im Gehirn und deuten darauf hin, dass eine Störung der Lithium-Homöostase ein frühes Ereignis in der Pathogenese der Alzheimer-Demenz sein könnte«, folgern die Autoren des »Nature«-Artikels. Lithium-Substitution durch Salze, die nicht in die Amyloid-Plaques aufgenommen werden, sei ein möglicher Ansatz zur Prävention und Behandlung von Alzheimer. Allerdings muss dies noch in Studien am Menschen eindeutig gezeigt werden. Dies scheint nur mit öffentlicher Forschungsunterstützung realistisch, denn Lithium selbst kann als chemisches Element nicht patentiert werden.
Von einer experimentellen (Selbst-)Medikation ist vorerst dringend abzuraten. Die zugelassenen Lithiumcarbonat-Präparate für die Psychiatrie sind hoch dosiert. Niedrig dosiert ist das Element (meist als Lithiumorotat) als Nahrungsergänzungsmittel im Internet zu finden, wo es mitunter als Neuroprotektivum beworben wird.
Die Verbraucherzentrale weist jedoch auf ihrer Internetseite darauf hin, dass Nahrungsergänzungsmittel mit Lithiumorotat weder in Deutschland noch in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkauft werden dürfen. »Der Verkauf als Nahrungsergänzungsmittel ist eine Straftat und zeugt nicht von der Seriösität eines Händlers.« Eine klinische Wirksamkeit ist wie beschrieben noch nicht eindeutig belegt, und auch in niedrigen Dosierungen sind Nebenwirkungen zu erwarten.