Mit diesen Siegeln können Apotheken werben |
Ob eine Apotheke besonders gute Leistungen und Qualität anbietet, ist auf den ersten Blick meist nicht erkennbar. Ein Gütesiegel kann dabei helfen, sich von der Konkurrenz abzuheben. / Foto: Getty Images/ AlexanderFord
Ein Gütesiegel macht Aussagen über die Qualität oder Güte eines Produktes oder einer Dienstleistung, informiert das Deutsche Institut für Qualitätsstandards und -prüfung (DIQP). Auch in der Apothekenbranche gibt es verschiedene Siegel. Die PZ stellt einige vor und informiert, was dahintersteckt – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Im Jahr 2008 führte die Bundesapothekerkammer (BAK) das bundeseinheitliche apothekenspezifische Qualitätsmanagementsystem (QMS) ein. Damit will sie nach eigenen Angaben dokumentieren, dass alle Apothekerkammern ein QMS auf Basis der DIN ISO-Norm 9001 anbieten, das aber hinsichtlich der apothekenspezifischen Elemente darüber hinausgeht. Seitdem vergibt die BAK das Gütesiegel an Apothekerkammern, wenn diese nachweisen können, dass sie die vorgegebenen Kriterien umsetzen. Die Apothekerkammern Hamburg und Thüringen erfüllten als erste die Bedingungen. Es folgten die Kammern Berlin, Nordrhein, Westfalen-Lippe, Rheinland-Pfalz und Sachsen.
Das bundeseinheitliche Qualitätssiegel schreibt regelmäßige externe Qualitätsprüfungen vor. Nach den Regeln der BAK müssen zertifizierte Apotheken mindestens einmal jährlich die Qualität der Beratungen, der Rezepturen und gegebenenfalls der Blutuntersuchungen von einer unabhängigen externen Stelle überprüfen lassen. Damit unterscheidet sich das bundeseinheitliche Gütesiegel von den Vorgaben einiger Landesapothekerkammern für die Zertifizierung.
Mit der Auszeichnung »5 Sterne für Ihre Gesundheit« will der Qualitätsverbund deutscher Apotheken (QdA) Apotheken dabei unterstützen, das Thema »Qualität« besser zu vermarkten. Der QdA, zu dem etwa 160 Apotheken gehören, unterstützt seine Mitglieder unter anderem durch QMS-Schulungen.
Der Vorteil der Sterne-Auszeichnung sei unter anderem, schnell als »kompetente Apotheke« erkennbar zu sein, heißt es in den Unterlagen. Demnach muss jede Apotheke jeden Stern einzeln erwerben. Mitarbeiter oder Beauftragte des Vereins überprüfen bei einer Begehung vor Ort, ob die Apotheke die Anforderungen erfüllt. Die Auszeichnung gilt dann drei Jahre. In dieser Zeit wird erneut stichprobenartig kontrolliert, ob die Offizinen den Anforderungen noch gerecht werden.
Für den ersten Stern müssen Apotheken ein Qualitätsmanagement nach ISO 9001 nachweisen einschließlich Zertifizierung, regelmäßigen Audits und Überwachung. Den zweiten Stern erhalten sie, wenn sie belegen können, dass sie besonders kundenorientiert sind – indem sie beispielsweise regelmäßig ihre Kunden befragen. Für den Erwerb der Sterne drei und vier müssen sie eine herausragende Beratungskompetenz beziehungsweise geprüfte Qualität nachweisen. Stern fünf gibt es für besondere Serviceangebote. Dazu können zum Beispiel ein Botendienst, mehrsprachige Beratung sowie die Bestimmung der Blutdruck- oder Blutzuckerwerte gehören.