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OTC

Missbrauch nicht ausgeschlossen

In Deutschland gibt es rund 1,5 Millionen Menschen, die von Arzneimitteln abhängig sind. Etwa 1,2 Millionen davon wenden Benzodiazepine missbräuchlich an. Hinzu kommen weitere bis zu 400.000 Menschen, die andere Medikamente mit Suchtpotenzial einnehmen, sagt Dr. Andre Said, Geschäftsstellenleiter der Arzneimittelkomission deutscher Apotheker (AMK), beim OTC-Gipfel in Düsseldorf.
Daniel Rücker
09.11.2018  16:36 Uhr

Der Weg in die Arzneimittelabhängigkeit  geht laut Said über den Missbrauch, die Abhängigkeit folgt danach. Laut ICD-10  müssen mindestens drei Kriterien erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem ein starker Wunsch nach der Substanz, verminderte Kontrollfähigkeit, Entzugssymptome, Toleranzentwicklung, Vernachlässigung anderer Interessen und anhaltender Gebrauch. 

Es sind nicht nur die verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die ein Missbrauchspotenzial haben können. Laut AMK können auch Pseudoephedrin und Dextromethorphan missbräuchlich verwendet werden. Zu den problematischen OTC-Arzneimittelgruppen gehören auch Hustenstiller, Laxanzien, Hypnotika und organische Lösungsmittel.

Apotheker sollten immer dann hellhörig werden, wenn ein Kunde oder Patient auffallend häufig in die Apotheke kommt, vor allem dann, wenn es Hinweise darauf gibt, dass sich der Patient in mehreren anderen Apotheken mit den oben aufgeführten OTC-Arzneimitteln bevorratet oder sich über das Medikament wegen angeblicher Wirkungslosigkeit beschwert.

Apotheker, die vermuten, dass einer ihrer Kunden diese Arzneimittel missbräuchlich verwendet, sollte sich über den »Leitfaden für die apothekerliche Praxis« der Bundesapothekerkammer zum Arzneimittelmissbrauch orientieren, wie sie sich verhalten und den Betroffenen ansprechen sollen. Der Leitfaden empfiehlt, grundsätzlich dem mutmaßlich Suchtkranken ein vertrauliches Informations- und Beratungsangebot zu machen. Dies sollte auch dann geschehen, wenn der Betroffene dies nicht will.

Zudem sollte der Apotheker auf die Risiken und Folgen eines kritischen Arzneimittelgebrauchs hinweisen. Dafür zuständig ist das gesamte pharmazeutische Personal.  Darüber hinaus sollte der Apotheker hinterfragen, aus welchem Anlass und über welchen Zeitraum der Kunde sich so verhält.  Er sollte auch fragen, wie die Substanz angewendet wird und ob die Dosierung  bereits erhöht werden musste.

Laut Said sollte das Personal Abstand davon nehmen, dem Patienten Vorwürfe zu machen. Ebenso wenig hilfreich seien Moralisierung und Ironie. Bei begründetem Missbrauchsverdacht sind Beratung und Befragung des Patienten gemäß §20 (1) ApBetrO angezeigt.

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