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Arzt-Informationssystem

Ministerium legt Eckpunkte fest

Das Bundesministerium für Gesundheit hat Mindestanforderungen an das geplante Arzt-Informationssystem (AIS) festgelegt. Mediziner sollen darüber künftig detaillierte Informationen zum Zusatznutzen und zu den Kosten neuer Arzneimittel erhalten.
Stephanie Schersch
23.10.2018  14:34 Uhr

Über die genaue Ausgestaltung des Systems wird bereits seit Monaten diskutiert. Neue Arzneimittel müssen seit 2011 ihren Nutzen im Vergleich zu bestehenden Therapien unter Beweis stellen, wenn sie auf den Markt kommen. Das Verfahren habe sich bewährt, heißt es im Gesundheitsministerium. Doch die Ergebnisse dieser Bewertung erreichten den Praxisalltag in vielen Fällen noch »nicht in einem zufriedenstellenden Ausmaß«. Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz hatte die Politik daher bereits 2017 festgelegt, dass die Praxissoftware der Ärzte genau diese Informationen künftig besser zugänglich machen soll. Welche Anforderungen die Softwareprogramme dabei mindestens erfüllen müssen, hat das Ministerium nun in einem Referentenentwurf formuliert.

Neben Wirkstoffname und Anwendungsgebiet soll demnach künftig der Zusatznutzen des jeweiligen Präparats mit Hinweis auf die maßgeblichen Vergleichstherapien auf dem Bildschirm erscheinen. Dabei sollen die einzelnen Patientengruppen getrennt betrachtet werden, sodass deutlich wird, welcher Nutzen für welche Patienten besteht. Auch die Gründe, die den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu seiner Entscheidung über den Zusatznutzen bewogen haben, sollen in einer Zusammenfassung über das System zugänglich sein. Zudem sind Informationen zu den Jahrestherapiekosten des Arzneimittels geplant sowie zu den Kosten der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Mindestens einmal im Monat müssen die Softwareanbieter die Inhalte dabei überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren.

Auch für den G-BA regelt der Entwurf neue Vorgaben, wie er seine Beschlüsse künftig aufbereiten muss. So muss es eine maschinenlesbare Fassung geben, damit die Informationen problemlos in das AIS eingespeist werden können. Das neue System entbinde die Ärzte nicht von ihrer Pflicht, sich umfassend über Arzneimittel zu informieren, heißt es in dem Entwurf. Allerdings könnten ihnen die formulierten Mindestanforderungen dabei helfen, »die für die jeweilige Therapiesituation geeignete Arzneimittelauswahl zu treffen«.

Beim Verband der forschenden Pharmaunternehmen (vfa) stoßen die Pläne des Ministeriums auf Kritik. Die Zusatznutzenbewertung sei ein Instrument zur Steuerung der Preise und nicht der Versorgung, sagte vfa-Chefin Birgit Fischer. Viel wichtiger seien für die Ärzte die Leitlinien der Fachgesellschaften. »Die bezieht das geplante Arzt-Informationssystem aber gar nicht mit ein.« Auch der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie warnt vor einer kostenorientierten Versorgungssteuerung. »Ein solches AIS gefährdet die ärztliche Therapiefreiheit.«

Foto: Shutterstock/StockLite

 

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