| Cornelia Dölger |
| 02.02.2026 12:00 Uhr |
Der Bundesrat befasste sich am vergangenen Freitag mit der Apothekenreform. Auch die Versender haben die Länder im Blick. / © Imago/Chris Emil Janßen
Auf der sogenannten Länderliste, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) führt, sind diejenigen Länder aufgeführt, aus denen Arzneimittel nach Deutschland verschickt werden dürfen. Die Länder müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Wer sie darin kontrolliert, ist schon länger Streitthema. Etwa hegt die Freie Apothekerschaft (FA) Zweifel, dass die Liste effizient ist.
Die FA sieht dadurch Sicherheitsstandards gefährdet und verlangt mit juristischen Mitteln, dass das BMG die Aufstellung aktualisiert und in diesem Zuge die Niederlande – Sitz von Doc Morris und Redcare – von der Liste streicht.
Dass das Register wenig hilfreich für die Sicherheit beim Arzneimittelversand ist, haben auch die Bundesländer artikuliert. Am vergangenen Freitag befasste sich das Bundesratsplenum erstmals mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) und verabschiedete eine Stellungnahme zu zentralen Punkten. Die Länder sprechen sich darin für ein höheres Honorar und gegen PTA-Vertretung sowie abgespeckte Zweigapotheken aus.
Auch den Versandhandel haben sie auf der Agenda und hier § 73 Absatz 1 Arzneimittelgesetz (AMG), in dem die Länderliste genannt wird. Dort heißt es: »Das Bundesministerium veröffentlicht in regelmäßigen Abständen eine aktualisierte Übersicht über die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, in denen für den Versandhandel und den elektronischen Handel mit Arzneimitteln dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen.«
Die Liste wurde seit 2011 nicht aktualisiert. Die Länder wollen nun das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in die Pflicht nehmen. Mehrheitlich stimmte das Plenum dafür, dass EU-Versender, die Arzneimittel nach Deutschland versenden wollen, dies der Bundesoberbehörde anzeigen müssen. Das BfArM soll demnach regelmäßig eine aktualisierte Liste der zum Versand an den Endverbraucher
berechtigten Apotheken veröffentlichen.
Im Blick hat man auch die von den Versendern beauftragten Logistikunternehmen. Diese sollen demnach der Arzneimittelüberwachung der Länder unterliegen, besonders soll es um die »ordnungsgemäße Lagerung von Arzneimitteln« sowie um den »qualitätsgesicherten Transport an Patientinnen und Patienten beziehungsweise den Endverbraucher und andere relevante Aspekte« gehen, die behördlich kontrolliert werden sollten, wie es in der Stellungnahme der Länder heißt.