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Ländervorstoß zu Versendern
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Mehr Kontrolle im »rechtsfreien Raum«

»Gleich lange Spieße« gegenüber den EU-Versendern fordern die Apotheken schon lange. Der Bundesrat plädiert für eine behördliche Meldepflicht sowie Kontrolle durch die Länder. Der Großhandelsverband Phagro begrüßt die Idee, gegen den »rechtsfreien Raum« vorzugehen. 
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 02.02.2026  12:00 Uhr

Auf der sogenannten Länderliste, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) führt, sind diejenigen Länder aufgeführt, aus denen Arzneimittel nach Deutschland verschickt werden dürfen. Die Länder müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Wer sie darin kontrolliert, ist schon länger Streitthema. Etwa hegt die Freie Apothekerschaft (FA) Zweifel, dass die Liste effizient ist.

Die FA sieht dadurch Sicherheitsstandards gefährdet und verlangt mit juristischen Mitteln, dass das BMG die Aufstellung aktualisiert und in diesem Zuge die Niederlande – Sitz von Doc Morris und Redcare – von der Liste streicht

Dass das Register wenig hilfreich für die Sicherheit beim Arzneimittelversand ist, haben auch die Bundesländer artikuliert. Am vergangenen Freitag befasste sich das Bundesratsplenum erstmals mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) und verabschiedete eine Stellungnahme zu zentralen Punkten. Die Länder sprechen sich darin für ein höheres Honorar und gegen PTA-Vertretung sowie abgespeckte Zweigapotheken aus.

Auch den Versandhandel haben sie auf der Agenda und hier § 73 Absatz 1 Arzneimittelgesetz (AMG), in dem die Länderliste genannt wird. Dort heißt es: »Das Bundesministerium veröffentlicht in regelmäßigen Abständen eine aktualisierte Übersicht über die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, in denen für den Versandhandel und den elektronischen Handel mit Arzneimitteln dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen.«

Logistikunternehmen 

Die Liste wurde seit 2011 nicht aktualisiert. Die Länder wollen nun das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in die Pflicht nehmen. Mehrheitlich stimmte das Plenum dafür, dass EU-Versender, die Arzneimittel nach Deutschland versenden wollen, dies der Bundesoberbehörde anzeigen müssen. Das BfArM soll demnach regelmäßig eine aktualisierte Liste der zum Versand an den Endverbraucher

berechtigten Apotheken veröffentlichen.

Im Blick hat man auch die von den Versendern beauftragten Logistikunternehmen. Diese sollen demnach der Arzneimittelüberwachung der Länder unterliegen, besonders soll es um die »ordnungsgemäße Lagerung von Arzneimitteln« sowie um den »qualitätsgesicherten Transport an Patientinnen und Patienten beziehungsweise den Endverbraucher und andere relevante Aspekte« gehen, die behördlich kontrolliert werden sollten, wie es in der Stellungnahme der Länder heißt. 

Phagro: »Ohne Kontrollen ändert sich nichts«

Dass die verschärften Temperaturvorgaben für den Versand nun strenger überwacht werden sollen, begrüßt der Großhandelsverband Phagro. »Ohne Kontrollen ändert sich nichts. Regeln nutzen nur etwas, wenn auch überprüft wird, ob sie eingehalten werden«, so der Phagro-Vorstandsvorsitzende Marcus Freitag

Lager- und Transportbedingungen von Arzneimitteln dürften beim Versand nicht ignoriert werden. Dass der Bundesrat dies nun forciere, trage zur Patientensicherheit bei, so Freitag in einer Mitteilung. Er appellierte an die Regierungsfraktionen im Bundestag, den Vorstoß der Länder aufzunehmen.

Positive Signale nimmt er aus der Unionsfraktion wahr; Gesundheitssprecherin Simon Borchardt (CDU) habe durchblicken lassen, dass sie darin »einen guten Weg« sehe, um die Qualität zu stärken. »Im Moment bewegen wir uns im rechtsfreien Raum, ich könnte mir vorstellen, dass wir die Idee aus dem Bundesrat aufgreifen«, zitiert der Verband die Gesundheitssprecherin.

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