Mehr Handlungsspielraum für Apotheker |
Jennifer Evans |
21.04.2020 17:16 Uhr |
Die neue Rechtsverordnung passt auch mehrere Regelungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) für die Zeit der Coronavirus-Pandemie an. So dürfen etwa Substitutionsärzte ab sofort mehr Patienten behandeln. Nach sorgfältiger Abwägung dürfen Ärzte mehr Substitutionsmittel für bis zu sieben, in bestimmten Fällen bis zu 30 Tage verschreiben.
»Ist eine Einnahme des Medikaments unter Beobachtung von medizinischen, pharmazeutischen oder pflegerischem Personal nicht möglich, kann der Arzt nach seinem Ermessen anderes Personal mit dieser Aufgabe beauftragen«, so das BMG. Um außerhalb der Arztpraxis eine kontinuierliche ambulante Betreuung von Substitutionspatienten zu ermöglichen, können Apothekenboten eingesetzt werden, heißt es. Der Patient habe dann das Substitutionsmittel vor den Augen des Apothekenboten einzunehmen.
Außerdem können Ärzte vorübergehend bei der Verschreibung von Folgerezepten auf eine persönliche Konsultation verzichten. »Alle Maßnahmen dienen dazu, dort wo medizinisch gut vertretbar, Infektionsrisiken zu minimieren und die Substitutionsversorgung sicherzustellen«, hebt das BMG hervor.
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