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EU-Parlament
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Mehr Geld für die EMA und E-Rezepte aus dem Ausland

Das EU-Parlament hat in dieser Woche gleich zwei für die Gesundheitsbranche relevante Entscheidungen getroffen: zum einen die neue Gebührenverordnung der EMA verabschiedet und zum anderen den EU-Gesundheitsdatenraum in die Trilog-Verhandlungen geschickt. Damit rückt unter anderem das grenzüberschreitende E-Rezept immer näher.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 14.12.2023  17:30 Uhr

Änderungsantrag ermöglicht Widerspruch

Angesichts dessen hat wohl auch ein Änderungsantrag im Plenum des EU-Parlaments grünes Licht bekommen. Der besagt nämlich: Ein Widerspruch gegen die Nutzung persönlicher Gesundheitsdaten ist dann möglich, wenn der jeweilige Mitgliedstaat diese Möglichkeit, die praktisch einer Opt-out-Lösung entspricht, gesetzlich verankert hat.

Mit Blick auf die grenzüberschreitende Interoperabilität von E-Health-Anwendungen hatte sich die ABDA vor allem um das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Heilberufern gesorgt. Dies dürfe mit dem EHDS auf keinen Fall negativ beeinträchtigt werden, wie Mathias Arnold, ABDA-Vizepräsident und Leiter der Europadelegation der Bundesvereinigung, betonte. Darüber hinaus dürfe die Verwendung von Apothekendaten weder Geschäftsgeheimnisse der Betriebe preisgeben noch die Apotheken überfordern.

Konflikt als Dateninhaber 

Zum Hintergrund: Die Apotheken betrifft die geplante Primärnutzung der Gesundheitsdaten zum Beispiel in Zusammenhang mit den pharmazeutischen Dienstleistungen. Für diese müssen sie Eckdaten ihrer Patienten abfragen und speichern. Künftig können dann außerdem Menschen aus dem EU-Ausland freiwillig Informationen an sie übermitteln.

Das bedeutet: Die Offizinen werden zu Dateninhabern, deren Datenbestände womöglich für Dritte im Rahmen der Sekundärnutzung von Interesse sind. Arnold forderte daher: »Die Abfrage von Apothekendaten darf deshalb nur über zentrale nationale Stellen erfolgen.«

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