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BPhD Forderung

Mehr Chancengleichheit im Pharmaziestudium

Im Rahmen der 130. ordentlichen Mitgliederversammlung vom 13. bis zum 16. Mai verabschiedete der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland ein neues Positionspapier zum Thema »Chancengleichheit im Studium« und ging dabei unter anderem auf die Studierfähigkeitstests ein. Außerdem nahm der Verband erneut Stellung zum Thema »pharmazeutische Dienstleistungen«.
Carolin Lang
17.05.2021  17:15 Uhr

Pharmazeutische Dienstleistungen

Im Dezember vergangenen Jahres trat das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) in Kraft, das unter anderem Regelungen zu neuen pharmazeutischen Dienstleistungen enthält, die Apotheken ab Anfang 2022 anbieten sollen. Die genauen Rahmenbedingungen wie konkrete Leistungen und die Honorierung stehen bislang nicht, müssen aber bis zum 30. Juni 2021 ausgearbeitet sein. Dem widmen sich aktuell der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband. In einer Pressemitteilung nahm der BPhD dazu erst kürzlich Stellung. Bereits im November 2019, als das VOASG noch als Kabinettsentwurf vorlag, hatte der BPhD ein Positionspapier zu der Thematik erarbeitet. Dieses hat der Verband nun im Rahmen der Delegiertenversammlung aktualisiert.

Demnach fordert der BPhD eine Beteiligung von Patientenverbänden an den Verhandlungen zu den pharmazeutischen Dienstleistungen, um diese an die Bedürfnisse von Patienten anzupassen. Auch für eine Beteiligung von Interessensverbänden der PTA an den Verhandlungen spricht sich der Verband aus.

In Bezug auf das Studium sollten laut BPhD die Fächer klinische Pharmazie und Pharmakologie ausgebaut werden, um eine noch bessere Ausführung der pharmazeutischen Dienstleistungen zu gewährleisten. Auch die interprofessionelle Lehre und eine Verknüpfung der Studienfächer Pharmazie und Medizin in Bezug auf pharmazeutische Dienstleistungen solle erweitert werden.

Nach Ansicht des BPhD müsse bei der Einführung der pharmazeutischen Dienstleistungen nach der Komplexität entschieden werden, ob Zusatzqualifikationen nötig seien oder nicht. Mögliche Kosten für eine Weiterbildung sollten »angemessen« sein, so der BPhD. Es sollten zudem einheitliche Maßnahmen zur Sicherung der Qualitätsstandards der neuen Services unter möglichst niedrigem Dokumentationsaufwand gelten.

Nach Ansicht des BPhD sollen pharmazeutische Dienstleistungen durch Krankenkassen vergütet werden. Der Verband fordert,

  • Medikationsanalysen,
  • Impfungen,
  • Adhärenz-fördernde Maßnahmen,
  • Beratungssprechstunden und
  • Mini-Diagnostik in Form von Tests

in Apotheken als pharmazeutische Dienstleistung zu etablieren.

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