»Fehler im Medikationsprozess kommen häufig vor und sind meistens vermeidbar«, betont Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende des APS in einer Mitteilung des Bündnisses zur Herausgabe der Handlungsempfehlungen. Das sei auch für das medizinische Personal belastend und könne dazu führen, dass sich Ärzte oder Pflegekräfte bei aufgetretenen Patientenschäden Vorwürfe machen. »Mit der neuen Handlungsempfehlung wollen wir nicht nur die Sicherheit der Patienten stärken, sondern auch Institutionen, Ärzten und medizinischem Personal eine Unterstützung an die Hand geben, die ihnen hilft, die Dokumentationsqualität zu verbessern und damit Missverständnisse und ungewollte Medikationsfehler zu vermeiden«, so Hecker.
Die Empfehlungen des Arbeitskreises, die sich auf Standardverordnungen und nicht auf Sonderfälle wie Betäubungsmittel, den Off-Label-Use von Medikamenten oder medikamentöse Therapien spezieller Risikopatienten und -situationen beziehen, basieren auf professionellen Analysen der häufigsten Fehlerquellen bei der Umsetzung von Verordnungen im Alltag. Sie heben nicht zuletzt gute Lesbarkeit und Verständlichkeit zum Beispiel auch durch Vermeidung von Abkürzungen für Wirkstoffe sowie Hinweise zur vollständigen Beschreibung des Arzneimittels selbst als notwendig hervor.
Die Handlungsempfehlung »Gute Verordnungspraxis in der Arzneimitteltherapie« liegt auf der Website des APS sowohl als Langfassung mit ergänzenden Erläuterungen und Interpretationshilfen für den stationären und ambulanten Sektor sowie als Kurzfassung und auch im Kitteltaschenformat vor.