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Zusammenarbeit mit Google

Medienverbände werfen Spahn Missachtung der Pressefreiheit vor

Anfang der Woche stand das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in den Schlagzeilen: Das Ministerium kooperiert mit Google, um das hauseigene Nationale Gesundheitsportal sichtbarer zu machen. Die Zusammenarbeit stößt auf heftige Kritik von Medienverbänden: Von einem neuartigen Angriff auf die Pressefreiheit ist die Rede. Das BMG weist die Vorwürfe von sich.
Charlotte Kurz
12.11.2020  15:45 Uhr

Kritik: Kooperation fördert Quasi-Monopol von Google

Thiemann befürchtet allerdings genau diese Einflussnahme des Staats. Er erklärte weiter: »Nun aber lässt das Bundesgesundheitsministerium seine Gesundheitsberichterstattung auch noch durch das Quasi-Suchmonopol an allen Verlagsangeboten vorbei privilegiert verbreiten. Eine solche Verdrängung der privaten Presse durch ein staatliches Medienangebot auf einer digitalen Megaplattform ist ein einmaliger und neuartiger Angriff auf die Pressefreiheit.«

Auch der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, teilt laut dpa-Mitteilung diese Befürchtung: »Es stärkt damit die quasimonopolistische Stellung des Suchmaschinenkonzerns zu Lasten kleinerer Anbieter.« Gerade in den vergangenen Monaten der Coronavirus-Pandemie hätten Zeitungen gezeigt, dass sie mindestens genauso verlässlich wie das vom Ministerium finanzierte Gesundheitsportal umfassend und nah an den Bedürfnissen der Bürger informierten.

Auch der VDZ kritisiert, dass das BMG mit der Betonung der verlässlichen Informationen des staatlichen Gesundheitsportals den Verlagen unterstellt, dass diese weniger verlässliche Informationen bieten. Der Verband betont: »Während private Angebote seit Jahren durch große Teams von hochqualifizierten Medizinjournalisten aufgebaut werden, wurde die Gesundheitsplattform von Bundesgesundheitsminister Spahn jüngst ausgeschrieben und innerhalb kurzer Zeit von einer Berliner Agentur mit Inhalten befüllt.« Der von Bundesgesundheitsminister Spahn behauptete Qualitätsunterschied bestehe nicht, jedenfalls nicht zugunsten des staatlichen Angebots, so der VDZ. Die Aufsichtsratsvorsitzende der Funke Mediengruppe, Julia Becker, erklärte ebenfalls laut dpa-Meldung, dass die Kooperation privatwirtschaftliche Angebote pauschal diskriminiere. Das könne man so nicht hinnehmen.

BMG weist Kritik von sich

Das BMG wehrt die Kritik ab und bekräftigt, dass die Suchergebnisse durch die Kooperation nicht beeinträchtigt werden würden. Auf Anfrage der PZ erklärte das BMG: »Die Kritik des BDZV gegen die Kooperation mit Google geht von falschen Prämissen aus. Die eigentlichen Suchergebnisse werden dadurch in keiner Weise beeinträchtigt. Vielmehr spielt Google – wie auch in anderen Themengebieten – nur sogenannte Knowledge Panels aus. Darin ist der Hinweis auf das Gesundheitsportal des Bundes gesund.bund.de integriert. Dieses Portal wird anders als andere Gesundheitsportale nicht durch Werbung finanziert, sondern basiert ausschließlich auf wissenschaftlicher Expertise. Diese fachlich fundierte Information zu Gesundheitsthemen einfacher zugänglich zu machen, ist Sinn der Kooperation mit Google.«

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