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TSVG

Maximal 75 Euro für Versorgung mit Grippe-Impfstoffen

Es bleibt dabei: Mit dem geplanten Versorgungsgesetz will die Bundesregierung die Vergütung der Apotheken für die Versorgung mit Grippe-Impfstoffen offenbar deckeln. Als Grenze sind inzwischen allerdings nicht mehr 20 Euro, sondern 75 Euro pro Verordnungszeile im Gespräch.
Stephanie Schersch
28.02.2019  15:02 Uhr

In der Impfstoffversorgung wollen Union und SPD eine ganze Reihe von Änderungen mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) durchbringen. Dazu zählen auch neue Vergütungsregeln für Apotheker bei der Abgabe von Grippe-Impfstoffen an Arztpraxen. In Zukunft sollen Apotheker einen Zuschlag von 1 Euro je Impfdosis erhalten. Mehr als 75 Euro pro Verordnungszeile auf dem Rezept sollen es aber nicht sein. Das zumindest geht aus einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen hervor.

Erst vor Kurzem war bekannt geworden, dass die Bundesregierung überhaupt einen Deckel in der Vergütung plant. Denn im ursprünglich vorgelegten Kabinettsentwurf für das TSVG war davon keine Rede gewesen. Mitte Februar war dann ein Änderungsantrag aufgetaucht, der eine Grenze von 20 Euro je Verordnungszeile vorsah. In der Apothekerschaft war das Entsetzen über diese Pläne groß. Nun könnte der Deckel zumindest auf 75 Euro steigen.

Darüber hinaus wollen Union und SPD offenbar daran festhalten, nun doch keine zusätzlichen Abschläge auf Impfstoffe zu verlangen. Ursprünglich sollten Hersteller den Krankenkassen auf reguläre Vakzine 5 Prozent Extrarabatt gewähren, bei saisonalen Grippe-Impfstoffen sollten es sogar 10 Prozent sein. Inzwischen fürchtet die Koalition allerdings Versorgungsengpässe aufgrund zu niedriger Preise in Deutschland und zieht ihr Vorhaben daher zurück.

Die Zeit ist knapp

Der geplante Änderungsantrag ist nur einer unter vielen, über die am 13. März der Gesundheitsausschuss im Bundestag beraten soll. Auch das Plenum wird aller höchstwahrscheinlich noch im März über die Novelle abstimmen. Der Zeitrahmen für weitere Änderungen an dem Gesetz ist daher knapp.

Das Thema Großhandelsvergütung möchte die Bundesregierung offenbar nicht noch einmal anfassen. Mit dem TSVG will sie auf ein Urteil am Bundesgerichtshof reagieren und noch einmal klarstellen, dass Großhändler mindestens 70 Cent pro Rx-Packung für ihre Dienste verlangen müssen. Zusätzlich dürfen sie bis zu 3,15 Prozent auf den Abgabepreis des Herstellers aufschlagen, maximal jedoch 37,80 Euro. Rabatte bleiben damit erlaubt, allerdings nur »im Rahmen des prozentualen Zuschlags«, wie es im Gesetzentwurf heißt. Der Großhandel hatte zuletzt immer wieder darauf gedrängt, auch für Skonti einen solch eindeutigen Deckel zu ziehen. Darauf ist die Bundesregierung in ihren Änderungsanträge bislang nicht eingegangen.

 

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