In den 950 öffentlichen Apotheken in Sachsen komme inzwischen beinahe täglich Nachschub an Masken an, erklärte Kathrin Quellmalz vom Sächsischen Apothekerverband in Leipzig. «Deshalb müssen Patienten keine Warteschlangen vor Apotheken bilden.» Bis zum 6. Januar sei noch Zeit. «Es gibt genug Masken, auch wenn die Kunden zu einem späteren Zeitpunkt wiederkommen. Apotheken, in denen die Masken knapp werden, sind wirklich nur noch absolute Einzelfälle in Sachsen», so Quellmalz.
Außerdem sollte niemand Scheu haben, nach Zertifizierung und Herkunft der Masken zu fragen, wenn dies nicht ersichtlich sei. Quellmalz: «Der Maskentyp muss erkennbar sein». Neben dem FFP2-Standard sind das kanadische Pendant N95, der australische Typ P2 und weitere vergleichbare Schutzmasken für die Abgabe vorgesehen.
Laut Donner kann die Landesapothekenkammer tätig werden, wenn einzelne Apotheken die vorgeschriebene Maskenabgabe ablehnen. «Aus der Verordnung des Bundesministeriums ergibt sich eine klare Lieferpflicht. Sollten wir Hinweise bekommen, dass sich eine Apotheke der Maskenabgabe verweigert, wäre das eine berufsrechtliche Verletzung.» Die Abrechnung laufe derweil ohne Probleme. «Die Kostenerstattung funktioniert, die Kollegen wissen, auf die Aktion ist Verlass und sie bekommen ihr Geld», so Donner.
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