Masern-Impfrate merklich gestiegen |
Lukas Brockfeld |
05.03.2025 13:30 Uhr |
Seit fünf Jahren müssen Kinderkartenkinder und Schüler gegen Masern geimpft sein. / © Adobe Stock/www.choroba.de
Die Masern sind eine hochansteckende und potenziell tödliche Krankheit. Glücklicherweise gibt es seit langem gut wirksame Impfstoffe gegen das Virus. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) strebt die weltweite Ausrottung der Masern an. Doch dafür sind eine Herdenimmunität und Impfquoten von etwa 95 Prozent notwendig. Da Deutschland weit von dieser Quote entfernt ist und es immer wieder zu Ausbrüchen kam, trat vor fünf Jahren, am 1. März 2020, das Masernschutzgesetz in Kraft. Seitdem müssen die Mitarbeitenden von Schulen und Kindergärten sowie die Schüler und Kindergartenkinder einen Impfschutz nachweisen.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin hat sich damals für die Masern-Impfpflicht ausgesprochen. »Die Impfquote im Jahr 2019 im Alter von 24 Monaten betrug 79,5 Prozent (statistisches Bundesamt). Im Jahr 2024 lag nach Daten der Techniker Krankenkasse die Quote bei 86,7 Prozent. Das ist liegt aber leider immer noch nicht bei der angestrebten Quote von über 95 Prozent«, erklärt DGKJ Generalsekretär Burkhard Rodeck auf Nachfrage der PZ.
Deutschland müsse weiter an dem Ziel der Herdenimmunität arbeiten, auch um die verbliebenen Ungeimpften zu schützen. »Die aktuelle Situation in den USA mit einem Ausbruch überwiegend in Texas, mit einem Todesfall bei einem ungeimpften Schulkind, zeigt, dass bei mangelnder Impfquote dieses Ziel nicht erreicht werden kann. Die überwiegende Mehrzahl der Betroffenen in den USA sind ungeimpfte Kinder«, so Rodeck.
Um die Impfquote weiter zu erhöhen, wünscht sich die DGKJ mehr Aufklärung. So könnte das beispielsweise Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit eine große Impfaufklärungskampagne starten. Außerdem wünschen sich die Kinder-und Jugendmediziner, dass auch in Gemeinschaftseinrichtungen und über andere Kanäle über die Krankheit und die Sinnhaftigkeit der Impfung informiert wird.
Obwohl sich die Impfquote seit der Einführung der Masern-Impfpflicht merklich erhöht hat, hält die DGKJ ähnliche Maßnahmen bei anderen Impfungen nicht für angemessen. »Bei Masern ist der Mensch der einzige Wirt, die Erkrankung ist hochansteckend, die Übertragung erfolgt über Tröpfcheninfektion. Eine Impfpflicht ist ein gut zu überlegender Eingriff in die eigene Autonomie und sollte nicht leichtfertig entschieden werden. Wir sind der Überzeugung, dass bei den anderen impfpräventablen Erkrankungen eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) und gute Aufklärung ausreichend ist«, sagt Burkhard Rodeck.