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ABDA-Talk zum VOASG

Maag: »Wir müssen jetzt zu Potte kommen«

Wie steht es mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz? Was ist mit der Botendienst-Vergütung? Im Anschluss an die heutige Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags gab Karin Maag (CDU), Gesundheitsexpertin der Union, eine erste Einschätzung im ABDA-Live-Talk mit DAV-Chef Fritz Becker.
Ev Tebroke
16.09.2020  19:52 Uhr

Absage an höheres Botendienst-Honorar

Sie wies darauf hin, dass das E-Rezept als Katalysator das bislang EU-rechtlich monierte Problem der Warenverkehrsfreiheit für EU-Versender in den Hintergrund rücken ließe. Dann gebe es neue Möglichkeiten für rechtlich andere Lösungen, betonte sie. Da wünsche sie sich aber die Mitarbeit. »Wenn wir nicht gute Gründe haben, an den Gesetzentwurf noch einmal ran zu gehen, wenn wir nicht überzeugend sind, und wirklich nochmal in die juristische Argumentation gehen, dann wird es nichts.«

Konkret nichts wird es laut Maag derweil mit einer Erhöhung der Botendienst-Vergütung von den im Gesetz geplanten 2,50 Euro auf die von der ABDA geforderten 5 Euro. »Nein, es wird keine Erhöhung auf 5 Euro geben«, sagte sie. Da mache das Finanzministerium nicht mit. Allerdings sicherte sie zu, dass die Vergütung weiterhin gewährleistet bleibt, bis das VOASG in Kraft tritt. Die entsprechende Verordnung, die die Vergütung des Botendiensts seit April im Zuge der Coronavirus-Pandemie ermöglichte, läuft Ende September 2020 aus. »Wir schließen die Lücke«, versicherte Maag. Was den Botendienst betrifft, so appellierte Becker an die Politik, im Gesetz eine deutliche Trennung zwischen Versand und Botendienst zu definieren. »Wir brauchen eine klare Grenze.« Für Maag ist hier der einmalige Kontakt zum pharmazeutischen Fachpersonal ausschlaggebend für die Unterscheidung des Botendiensts gegenüber dem Versand.

Was die Finanzierung des Botendiensts angeht, so sicherte sie zu, dass dies nicht aus dem Topf für pharmazeutische Dienstleistungen abfließen soll. Für diese Dienstleistungen, wie etwa Medikationsmanagement, Steigerung der Arzneimittel-Therapiesicherheit und Ähnliches  sieht das Gesetz ein Volumen in Höhe von 150 Millionen Euro vor. »Viel zu wenig, um ein flächendeckendes Angebot für alle Versicherten gewährleisten«, wie Becker heute erneut betonte.

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