Lösung für EGK-Verfahren in Sicht |
Jennifer Evans |
30.01.2023 18:00 Uhr |
Im PS laufen dann die Zugriffsinformationen für alle einlösbaren E-Rezepte zusammen. Das gilt auch für die fehlgeschlagenen Abrufversuche, um eventuellem Missbrauch schnell auf die Spur zu kommen. Der Zugriff auf den E-Rezept-Fachdienst ist also für den Versicherten dokumentiert. Und der Apothekenbesuch selbst wird auf der EGK des Patienten protokolliert.
Verliert ein Patient seine EGK, muss er zunächst seine Krankenkasse informieren, damit sie die Karte sperren kann. Für diese Fälle hätten die Datenschützer gerne eine verpflichtende PIN für die EGK eingeführt. Doch darauf will die Gematik nach eignen Angaben weiterhin ausdrücklich verzichten – und zwar zugunsten dieser barrierearmen Einlöse-Option für das E-Rezept. Im Gegenzug nimmt die Gesellschaft bewusst in Kauf, dass Unbefugte mit einer entwendeten EGK womöglich E-Rezepte einlösen können. Bedenken sollten Versicherte außerdem, dass die Apotheke grundsätzlich alle E-Rezepte sehen kann, die den Status »offen« haben. Der Patient kann keinerlei Einschränkungen vornehmen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.