| Lukas Brockfeld |
| 13.01.2026 13:30 Uhr |
Karl Lauterbach wollte mit dem ALBVVG Lieferengpässe von Arzneimitteln bekämpfen. / © Imago/photothek
Im Jahr 2023 verabschiedete die Ampel-Koalition das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG). Der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) reagierte damit auf die Lieferengpässe, die Apotheken und Patienten insbesondere seit der Corona-Pandemie das Leben schwer machen.
Das ALBVVG sieht eine ganze Reihe an Maßnahmen vor. So sind generische Kinderarzneimittel seit dem Inkrafttreten des Gesetzes von den Rabattverträgen ausgeschlossen. Bei den Ausschreibungen der Rabattverträge müssen die Krankenkassen zudem stets auch einen Hersteller in der EU berücksichtigen. Darüber hinaus müssen Pharmahersteller und Großhandel sich bei versorgungskritischen Wirkstoffen ausreichend bevorraten und eine sechsmonatige Lieferfähigkeit garantieren.
Das ALBVVG sieht vor, dass die Auswirkungen des Gesetzes unter anderem vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) evaluiert werden. Laut einem Bericht der Wirtschaftswoche (WiWo), der das noch nicht offiziell veröffentlichte Gutachten vorab vorliegt, ziehen die Krankenkassen ein desaströses Fazit.
Der GKV-SV kommt demnach in der Evaluierung zu dem Schluss, dass das von Karl Lauterbach erarbeitete Gesetz die Versorgungssicherheit nicht verbessert hat. Gleichzeitig hätten sich die Kosten für die Arzneimittelversorgung erhöht. Die WiWo zitiert Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin beim GKV-Spitzenverband, mit der Einschätzung: »Schlicht den Pharmaunternehmen höhere Preise für Arzneimittel zu bezahlen, sorgt eben nicht für mehr Versorgungssicherheit.«
Laut dem Gutachten sind die jährlichen Ausgaben der Krankenkassen für Mittel mit Lieferengpässen durch das ALBVVG um 100 Millionen Euro gestiegen, ohne dass die Mehrausgaben zu zusätzlichen Lieferungen geführt hätten. Die Pharmaunternehmen hätten sogar etwa 500 Millionen Euro mehr verlangen können. Den Umstand, dass die Unternehmen das nicht getan haben, sehen die Krankenkassen als Beleg für die Auskömmlichkeit der aktuellen Arzneimittelpreise.
Für den GKV-SV ist das ALBVVG angesichts der immer weiter steigenden Beitragssätze nicht zu rechtfertigen. Stattdessen brauche es mehr Bevorratung, bei Bedarf vermehrt Importe aus anderen EU-Ländern und ein Frühwarnsystem, das schon bei Ausfällen in den Produktionsländern Alarm schlägt.