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ALBVVG

Lieferengpass-Gesetz im Bundesrat gebilligt

Der Bundesrat hat heute das Lieferengpass-Gesetz (ALBVVG) durchgewunken. Damit kommen einige Verbesserungen auf die Apotheken zu: die Eingrenzung der Nullretaxation, der Wegfall der Präqualifizierung und ein leichterer Austausch von Rabattarzneimitteln bei Nichtverfügbarkeit. Doch die Apothekerschaft hätte sich vom Gesetzgeber noch mehr gewünscht.
Melanie Höhn
Jennifer Evans
07.07.2023  12:20 Uhr

Am heutigen Freitag stand das Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), das vom Bundestag am 23. Juni 2023 beschlossen wurde, auf der Tagesordnung des Bundesrats zur abschließenden Beratung. 

Mit dem Engpass-Gesetz kommen nun erhebliche Verbesserungen auf die Apotheken zu:  Es werden einige bürokratische Vorschriften gelockert, wie etwa die Verstetigung der Austauschfreiheiten bei nicht verfügbaren Medikamenten. Die Nullretaxation, die bei Formfehlern auf Rezepten dazu führt, dass Krankenkassen nicht zahlen, wird zugunsten der Apotheken in einigen Fällen angepasst. Auch die Präqualifizierung wird für Apothekenwegfallen. Zudem gibt es eine Engpass-Vergütung von 50 Cent pro Arzneimittelaustausch. 

Aus Sicht des DAV hätte mehr passieren müssen

»Wir begrüßen, dass der Bundesrat den Weg freimacht für einige bürokratische Entlastungen in den Apotheken, um die Lieferengpässe auch in Zukunft möglichst unkompliziert für die Patientinnen und Patienten managen zu können«, kommentierte am heutigen Freitag Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV).

Doch aus Sich der Apothekerschaft löst das Gesetz die Problem nur bedingt: »Wir hätten uns den kompletten Wegfall von Rechnungskürzungen bei Lieferengpässen gewünscht – und auch, dass wir frei zwischen verschiedenen Darreichungsformen austauschen dürfen«, so Hubmann. Was die Politik mit diesem Gesetz leider gar nicht in den Fokus genommen habe, sei die Apotheken auch finanziell für die Zukunft zu stärken, bemängelte er. »Es muss sich für junge Apothekerinnen und Apotheker auch in den nächsten Jahren lohnen, eine eigene Apotheke zu übernehmen oder zu gründen und selbige mehrere Jahrzehnte lang zu betreiben.«

Auch EU-Hersteller berücksichtigen

Ein Hauptpunkt des Gesetzes ist, dass generische Kinderarzneimittel künftig von den Rabattverträgen ausgeschlossen sind. Bei den Ausschreibungen der Rabattverträge müssen die Krankenkassen zudem stets auch einen Hersteller in der EU berücksichtigen. Darüber hinaus müssen Pharmahersteller und Großhandel sich bei versorgungskritischen Wirkstoffen in Zukunft ausreichend bevorraten und eine sechsmonatige Lieferfähigkeit garantieren. Um eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung in Krankenhäusern zu sichern, sind erhöhte Bevorratungsverpflichtungen für Krankenhausapotheken für bestimmte Arzneimittel in der intensivmedizinischen Versorgung geplant. Auch bei Krebsmedikamenten soll eine stärkere Bevorratung erfolgen. Für anerkannte Reserveantibiotika mit neuen Wirkstoffen sollen Hersteller den bei Markteinführung gewählten Abgabepreis auch über den Zeitraum von sechs Monaten beibehalten können.

Die Zahl der Produktions-und Lieferengpässe bei Arzneimitteln sei in den letzten Jahren deutlich angestiegen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Insbesondere patentfreie Arzneimittel seien davon betroffen - unter anderem Antibiotika sowie Fiebersäfte für Kinder. Weil dadurch die Versorgung mit Arzneimitteln in Deutschland zeitweise nicht hinreichend sichergestellt war, soll im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ein Frühwarnsystem errichtet werden.

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