Lieferengpass-Gesetz im Bundesrat gebilligt |
Auch der Gesundheitspolitikerin Kathrin Vogler (Die Linke) lassen die Regelungen im ALBVVG keine Ruhe und sie hob am heutigen Freitag noch einmal den Einsatz der Apotheken beim Lieferengpass-Management hervor. Sie seien es schließlich gewesen, die dringend benötigte Fiebersäfte für Kinder selbst zusammengemischt hätten. Dieses Engagement werde ihnen nicht gedankt, schreibt Vogler in ihrem Newsletter. Denn unklar sei, was mit den Retaxationen der selbst hergestellten Fiebersäfte passiere.
Daher habe sie sich beim Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) mit Bezug auf das gerade beschlossene Lieferengpassbekämpfungsgesetz, das zumindest künftig in einigen Fällen Retaxationen ausschließt, nachgefragt. Die Antwort aus dem Ministerium bezeichnete die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion als frustrierend.
Demnach ist eine rückwirkende Aufhebung der Retaxationen nicht vorgesehen. »Das ist ein Affront gegen alle Apothekerinnen und Apotheker, die zuletzt im Winter mit viel Engagement versucht haben, die Auswirkungen der Lieferengpässe auf die Versorgung der Kinder zu abzumildern: Die profitorientierte Pharmaindustrie bedroht mit ihren fragilen Lieferketten unsere Arzneimittelversorgung, die Krankenkassen verweigern den helfenden Apotheken die Bezahlung und der verantwortliche Minister bestreitet die Zuständigkeit«, wetterte Vogler. Eine glaubwürdige, an den Bedürfnissen der Menschen und am Gemeinwohl orientierte Gesundheitspolitik sollte sich in ihren Augen dafür einsetzen, Ursachen und Folgen solcher Versorgungsnotlagen zu bekämpfen sowie bürokratische Hindernisse abzubauen.
Neben Vorschriften zur Arzneimittelversorgung enthält das Gesetz auch rechtliche Rahmenbedingungen für Modellvorhaben zum sogenannten Drug-Checking in den Ländern. Beim Drug-Checking werden Drogen auf ihre Inhaltsstoffe hin untersucht. Nutzer sollen so vor gefährlichen Substanzen, die Drogen beigemischt sein könnten, besser geschützt werden.
Das Gesetz wird jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Einzelne Regelungen werden bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, andere Teile zu späteren Zeitpunkten.