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EMA

Lieferengpass-Datenbank für Covid-19-Medikamente gestartet

Die Europäische Arzneimittelagentur EMA hat ein neues Monitoring-System für die Verfügbarkeit von Medikamenten, die zur Behandlung von Covid-19-Patienten benötigt werden, in Betrieb genommen.
Daniela Hüttemann
22.04.2020  15:02 Uhr

Die Behörde betreibt das Monitoring-System gemeinsam mit den EU-Mitgliedsstaaten und der Pharmaindustrie. Es soll die Information über mögliche Lieferengpässe frühzeitig erkennen und durch gezieltes Gegensteuern verhindern. Bereits Anfang April hatte die EMA mitgeteilt, dass Intensivmedikamente knapp werden.

Man erhofft sich von dem neuen System vor allem einen besseren Überblick in ganz Europa, sowohl für die zentral als auch die national zugelassenen Medikamente. Gemeint sind nicht in erster Linie potenziell gegen das SARS-CoV-2 wirksame Medikamente, sondern zunächst Intensivmedikamente wie Antibiotika, Muskelrelaxanzien, Narkosemittel und Arzneimittel zur Wiederbelebung. Weitere Medikamente sollen in einem zweiten Schritt folgen.

Die Pharmaunternehmen bekommen einen sogenannten Industry Single Point of Contact (i-SPOC), über den sie Informationen über drohende oder bestehende Lieferengpässe  an die EMA melden. Die Meldung ist allerdings freiwillig. Gleichzeitig müssen sie weiterhin ihre zuständige nationale Zulassungsbehörde informieren, ob verpflichtend oder nicht, hängt an den Vorgaben des Mitgliedsstaates.

Die EMA koordiniert die Informationen. Dort entscheidet die sogenannte EU Executive Steering Group on Shortages of Medicines Caused by Major Events, wie am besten mit dem Engpass umgegangen wird. Wie genau das aussehen kann, schreibt die EMA nicht. Mehr als 100 Pharmafirmen seien bereits von der der EMA direkt kontaktiert worden, teilte die EU-Behörde mit. 

Auch soll die Liste mit den Lieferengpässen nicht veröffentlicht werden, teilte die EMA der Pharmazeutischen Zeitung auf Nachfrage mit. Da die Verfügbarkeit der Medikamente zwischen den Mitgliedsstaaten variieren kann, könnte die Veröffentlichung zu weiteren Störungen der Versorgung führen, da sie zu Hamsterkäufen der gelisteten Arzneimittel führen könnte, fürchtet die Behörde. Daher soll die Liste nur an die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten und bei Bedarf mit den betroffenen Firmen geteilt werden.

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