»Lieber Chancen nutzen als zurückblicken« |
Das Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG), das unter anderem die Honorierung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen vorsieht, befindet sich momentan noch in der Schwebe. Gesundheitsminister Spahn will zunächst abwarten, wie die EU-Kommission zu der darin vorgesehenen Regelung der Gleichpreisigkeit über das SGB V steht, bevor er den Gesetzgebungsprozess weiter vorantreibt. Das Problem ist nur: Die neue EU-Kommission unter Vorsitz von Ursula von der Leyen (CDU) ist momentan noch nicht im Amt bestätigt und deshalb noch nicht handlungsfähig.
Laut Dr. Jens Gobrecht, der die ABDA in Brüssel vertritt, können die Apotheker daher frühestens Ende Januar 2020 mit einer Entscheidung rechnen. »Die Kommission tritt, wenn alles gut geht, zum 1. Dezember zusammen«, sagte Gobrecht in Hannover. Das erste Treffen zum Thema Gesundheit werde dann voraussichtlich im Dezember stattfinden, aber es sei unwahrscheinlich, dass es dabei bereits um das deutsche VOASG gehen werde. Er ist sich jedoch sicher: »Hinter den Kulissen wird sich sehr intensiv damit beschäftigt. Die Kommission hat dazu sicherlich bereits eine Meinung, aber sie hat sie uns noch nicht gesagt.«
Seiner Einschätzung nach werde es ein »Ja, aber« geben, das heißt, die EU-Kommission werde sich nicht grundsätzlich gegen die vorgesehene Regelung aussprechen, es dem deutschen Gesetzgeber aber schwermachen. Dieser werde dann die Aufgabe haben, anhand der Vorgaben aus Brüssel eine mehrheitsfähige Lösung zu erarbeiten. Das werde nicht leicht werden.