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Securpharm-Registrierung

Letzte Möglichkeit 28. Dezember

98 Prozent aller Apotheken haben sich bereits für das ab Februar vorgeschriebene Anti-Fälschungssystems Securpharm registriert. Die noch fehlenden sollten das dringend bis zum 28. Dezember nachholen, rät die ABDA.
Anna Pannen
20.12.2018  11:14 Uhr

Am 9. Februar geht es los: Ab diesem Tag dürfen alle Apotheken hierzulande verschreibungspflichtige Medikamente nur noch abgeben, wenn sie zuvor einen auf der Packung angebrachten Data-Matrix-Code gescannt und den Erstöffnungsschutz überprüft haben. Den Code müssen seit vergangenem Jahr alle Hersteller auf ihren Packungen aufbringen. So soll sicher verhindert werden, dass gefälschte Medikamente in Umlauf kommen.

Damit dieses System funktioniert, muss die Apotheke mit dem Server der Anti-Fälschungs-Initiative Securpharm verbunden sein. Jede Betriebsstätte in Deutschland musste sich dafür über ein sogenanntes N-Ident-Verfahren bei Securpharm registrieren und legitimieren.

Fast alle Apotheken haben das bereits fristgerecht zum 17. Dezember getan, aber ein gutes Prozent fehlt eben doch noch. Diese Apotheker ruft die ABDA nun auf, die Registrierung dringend bis zum 28. Dezember nachzuholen. »Die Netzgesellschaft deutscher Apotheker (NGDA) versucht dann, sie noch rechtzeitig anzubinden«, erklärt die Standesorganisation. Ohne das Securpharm-Verfahren durchlaufen zu haben, dürfen Rx-Medikamente ab Februar nicht mehr an Patienten abgegeben werden.

Derzeit prüft die NGDA alle eingereichten Legitimationsunterlagen, um die benötigten Zertifikate pünktlich zum Start von Securpharm auszustellen. Für Fragen steht die Netzgesellschaft auch in den kommenden Tagen zur Verfügung, an Heiligabend bis 12:00 Uhr. Auch am 27. Und 28. Dezember ist sie zu ihren normalen Öffnungszeiten erreichbar. /

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