Lauterbachs »Zwergapotheken« wären unwirtschaftlich |
Alexander Müller |
12.10.2023 12:30 Uhr |
Ein Blick auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen macht Bellinger aber zuversichtlich, dass Lauterbach seine Ideen ohnehin nicht umsetzen kann. Denn der Verzicht auf einen Approbierten in einer Zweigapotheke würde aktuell § 3 Abs. 3 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) verletzen. Eine Änderung der Verordnung wäre aber nur mit Zustimmung des Bundesrats möglich, so sieht es § 21 Abs. 1 Satz 1 Apothekengesetz (ApoG) vor. »Der Gesundheitsminister glaubt doch nicht ernsthaft, dass er diese unsinnige Regelung innerhalb von weniger als drei Monaten durch Kabinett und Bundesrat peitschen könnte«, so Bellinger.
Auch die geplante Lockerung des Mehrbesitzverbots würde dem Rechtsanwalt zufolge eine Abkehr vom deutschen Gesundheitssystem im Bereich der Apotheken bedeuten. Die bisherige Beschränkung auf maximal drei Filialen solle verhindern, dass rein kaufmännische Interessen am maximalen Gewinn zum Prinzip beim Apothekenbetrieb werden. »Der Gesetzgeber hat bewusst die Größenanzahl im Verbund begrenzt, um eine persönlich gelebte Verantwortung für diesen Mikrokosmos sicherstellen zu können«, so Bellinger. In anderen Ländern habe eine weitergehende Liberalisierung der Gesundheitssysteme die damit erhoffte Reduzierung der Gesundheitskosten gerade nicht eingebracht.
Die einzige sinnvolle Regelung aus Lauterbachs Katalog wäre Bellinger zufolge die Flexibilisierung bei den Öffnungszeiten. Dem Fachkräftemangel könne man damit tatsächlich entgegenwirken. Das gelte auch und gerade für Regionen mit zu wenigen Apotheken.
Sein Fazit: »In der Summe sind die Vorschläge des Gesundheitsministers bis auf die Flexibilisierung von Öffnungszeiten ein nicht fundierter Schnellschuss, dem jede wirtschaftliche Vernunft und Praxisnähe abgeht.«