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Analyse Dr. Bellinger

Lauterbachs »Zwergapotheken« wären unwirtschaftlich

Lockerung beim Mehrbesitz, geringere Auflagen für Filialen und Tele-Pharmazie ohne Approbierte vor Ort – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die Apothekerschaft mit seinen Reformvorschlägen überrascht. Rechtsanwalt und Steuerberater Bernhard Bellinger aus der ETL-Gruppe rechnet vor, warum die Liberalisierung nach Lauterbachs Vorschlägen nicht nur politisch gefährlich, sondern auch wirtschaftlich unsinnig wäre.
Alexander Müller
12.10.2023  12:30 Uhr

Keine Anreize für »Zwergapotheken«

Unabhängig davon würden aus Sicht des Steuerberaters im ländlichen Raum gar keine Anreize geschaffen, solche »Zwergapotheken« zu etablieren. Denn auch in dünn besiedelten Gebieten würden sie nur dann akzeptiert, wenn sie eine gewohnte Lieferfähigkeit sicherstellen könnten. »Das hätte allerdings zur Konsequenz, dass ein Warenlager im Wert von rund 30.000 bis 40.000 Euro permanent vorgehalten werden müsste«, rechnet Bellinger das Ausmaß der Kapitalbindung vor.

Zur Logistik gehöre zudem eine EDV-Anlage im Wert von mindestens 30.000 Euro. Und eine Minimal-Ausstattung der Geschäftseinrichtung werde unter 100.000 Euro kaum darstellbar sein. »Bei einem Kapitalaufwand von mindestens 170.000 Euro und einem denkbaren Jahresgewinn von kaum 20.000 Euro wäre es betriebswirtschaftlich vollkommen uninteressant, eine solche Zweigapotheke in eine frequenz-defizitäre Landschaft regelmäßig ohne Arztbesatz zu setzen«, so Bellinger.

Unter dem Stichpunkt »Fachkräftesicherung« sieht der erste Entwurf aus Lauterbachs Haus unter anderem vor: »Erweiterte Vertretungsmöglichkeiten für erfahrene PTA in Filial- und Zweigapotheken bei Nutzung technischer Einrichtungen zur Videokonsultation (Telepharmazie).«

Bellinger findet auch diese vermeintliche Erleichterung sinnlos. »Denn es würde ja voraussetzen, dass überhängende Kapazitäten in der Hauptapotheke vorhanden sind, die temporär im Stand-by an die Filiale zur Verfügung gestellt werden können. Das exakte Gegenteil ist momentan der Fall. Wie soll die Approbierte telepharmazeutisch in die Filiale zugeschaltet werden, wenn sie parallel in der Hauptapotheke in einem längeren Beratungsgespräch gebunden ist?«

Abgesehen von den praktischen Hürden befürchtet Bellinger, dass Lauterbach mit seinem Vorschlag die Büchse der Pandora öffnen könnte. Denn der Verzicht auf eine Approbation in einer Apotheke dürfte schnell zum Modellversuch verkommen, ob Apotheken nicht grundsätzlich ohne Approbierte auskommen könnten. »Hier legt Lauterbach – unwissentlich oder absichtlich – die Axt an die Wurzel der Apothekerzunft«, so Bellinger. In der Summe sei die digitale Anbindung an eine Hauptapotheke überhaupt kein Grund, auf einen Approbierten in der Filiale zu verzichten, weil es rein praktisch keine Lösung darstellen könne.

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