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Arzneimittelengpässe

Lauterbachs Dringlichkeitsliste

Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) verspricht den Großhändlern mehr Geld, wenn diese den nächsten gravierenden Arzneimittelengpass im Herbst verhindern. Doch in der Branche herrscht große Ratlosigkeit, wie dies gelingen soll.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 24.08.2023  18:05 Uhr

Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wurde den Großhändlern ein Honorarplus von 3 Cent pro Packung zugesprochen; als Ausgleich für den erhöhten Aufwand mit den Lieferengpässen. Gleichzeitig wurden sie damit verpflichtet, für bestimmte Arzneimittel für Kinder eine erhöhte Lagerhaltung von mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für vier Wochen vorzuhalten. Die Liste wird über § 35 Absatz 5a Satz 1 Sozialgesetzbuch V (SGB V) definiert.

Jetzt wächst im Bundesgesundheitsministerium (BMG) offenbar die Sorge, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen – Lauterbachs Ressort geht den nächsten Schritt. In seinem Brief an den Großhandelsverband Phagro schreibt Lauterbach: »Nach derzeitiger Einschätzung könnte im kommenden Herbst/Winter für bestimmte essenzielle Antibiotika und weitere relevante Arzneimittel für Kinder eine angespannte Versorgungssituation entstehen.«

Der Minister verweist daher auf eine neue Zusammenstellung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): eine »Dringlichkeitsliste« mit Arzneimitteln für Kinder mit höchster Priorität. 20 Wirkstoffe in unterschiedlichen Darreichungsformen sind erfasst, überwiegend Antibiotika.

Wirkstoffe auf der Dringlichkeitsliste:

  • Antibiotika: Amoxicillin (mit und ohne Clavulansäure), Azithromycin, Cefaclor, Cefadroxil, Cefixim, Cefpodoxim, Cefuroxim, Clarithromycin, Clindamycin, Erythromycin, Phenoxymethylpenicillin, Sultamicillin, Trimethoprim/Sulfamethoxazol (Cotrimoxazol)
  • Schmerzmittel/Fiebersenker: Ibuprofen, Paracetamol
  • Bronchospasmolytikum (β-Sympthomimetikum): Salbutamol
  • α-Sympathomimetika: Xylometazolin, Oxymetazolin

Die Großhändler sollen »die Beschaffung und Lagerhaltung der aufgeführten Arzneimittel für den Herbst/Winter 2023/2024 zu intensivieren«. Zudem sollen sich die Großhändler mit den Herstellern über die verfügbaren Mengen dieser Arzneimittel austauschen und eine Einschätzung abgeben, was Bereitstellung dieser Arzneimittel die Großhändler kostet.

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