Lauterbachs Dringlichkeitsliste |
Alexander Müller |
24.08.2023 18:05 Uhr |
Gesundheitsminister Karl Lauterbach bittet die Pharmagroßhändler um Unterstützung. / Foto: Imago/Future Image
Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wurde den Großhändlern ein Honorarplus von 3 Cent pro Packung zugesprochen; als Ausgleich für den erhöhten Aufwand mit den Lieferengpässen. Gleichzeitig wurden sie damit verpflichtet, für bestimmte Arzneimittel für Kinder eine erhöhte Lagerhaltung von mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für vier Wochen vorzuhalten. Die Liste wird über § 35 Absatz 5a Satz 1 Sozialgesetzbuch V (SGB V) definiert.
Jetzt wächst im Bundesgesundheitsministerium (BMG) offenbar die Sorge, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen – Lauterbachs Ressort geht den nächsten Schritt. In seinem Brief an den Großhandelsverband Phagro schreibt Lauterbach: »Nach derzeitiger Einschätzung könnte im kommenden Herbst/Winter für bestimmte essenzielle Antibiotika und weitere relevante Arzneimittel für Kinder eine angespannte Versorgungssituation entstehen.«
Der Minister verweist daher auf eine neue Zusammenstellung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): eine »Dringlichkeitsliste« mit Arzneimitteln für Kinder mit höchster Priorität. 20 Wirkstoffe in unterschiedlichen Darreichungsformen sind erfasst, überwiegend Antibiotika.
Die Großhändler sollen »die Beschaffung und Lagerhaltung der aufgeführten Arzneimittel für den Herbst/Winter 2023/2024 zu intensivieren«. Zudem sollen sich die Großhändler mit den Herstellern über die verfügbaren Mengen dieser Arzneimittel austauschen und eine Einschätzung abgeben, was Bereitstellung dieser Arzneimittel die Großhändler kostet.
Lauterbach stellt vage eine Vergütung in Aussicht: »Sofern für die Realisierung dieser außerordentlich dringlichen Maßnahme dem Großhandel Aufwendungen über die im ALBVVG bereits geregelten Erhöhung der Großhandelsvergütung entstehen, wird das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Gegenfinanzierung prüfen«, heißt es in dem Schreiben.
Beim Phagro hieß es auf Nachfrage, man befinde sich jetzt in Gesprächen mit dem BMG, ob und wie die Großhändler der Bitte des Ministers nachkommen können. Bis Ende der kommenden Woche soll die Prüfung abgeschlossen sein, ob es die Möglichkeit der Beschaffung und Lagerung gibt.
Das BMG hat angekündigt, zur Unterstützung der Bereitstellung für die Arzneimittel der Dringlichkeitsliste eine Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz (AMG) vorzunehmen.
Lauterbach bedankt sich in seinem Brief schon einleitend für den Einsatz der Großhändler in der Pandemie, namentlich für die Verteilung der beschafften Arzneimittel. »Diese Zusammenarbeit hat sich für die Sicherstellung der Versorgung sehr bewährt.« Und ebenso schließt er sein Schreiben an den Phagro: »Ich bedanke mich für Ihren Einsatz, einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung mit diesen essenziellen Arzneimitteln für Kinder zu leisten.«
Doch selbst wenn es die Großhändler über Importe schaffen, die dringend benötigten Arzneimittel zu besorgen, müssen Fragen der Haftung und Abrechnung geklärt werden. Unter Herstellern und Großhändlern herrscht schon jetzt eine gewisse Ratlosigkeit, wie Lauterbachs Dringlichkeitsliste in die Realität umgesetzt werden soll.
Wirkstoff | Darreichungsform |
---|---|
Amoxicillin | Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Amoxicillin / Clavulansäure | Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Amoxicillin / Clavulansäure | Pulver |
Azithromycin | Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Cefaclor | Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Cefaclor | Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Cefadroxil | Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Cefixim | Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Cefixim | Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Cefpodoxim | Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Cefuroxim | Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Clarithromycin | Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Clindamycin | Granulat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen |
Erythromycin | Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Ibuprofen | Suspension zum Einnehmen |
Ibuprofen | Suspension zum Einnehmen im Beutel |
Ibuprofen | Zäpfchen |
Ibuprofen | Weichkapsel zum Zerbeissen |
Paracetamol | Lösung zum Einnehmen |
Paracetamol | Zäpfchen |
Paracetamol | Sirup |
Paracetamol | Granulat |
Phenoxymethylpenicillin | Granulat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen |
Phenoxymethylpenicillin | Suspension zum Einnehmen |
Phenoxymethylpenicillin | Pulver zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen |
Salbutamol | Druckgasinhalation, Suspension |
Salbutamol | Lösung für einen Vernebler |
Salbutamol | Pulver zur Inhalation |
Salbutamol | Tropfen zum Einnehmen, Lösung |
Sultamicillin | Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Trimethoprim/Sulfamethoxazol | Suspension zum Einnehmen |
Xylometazolin oder Oxymetazolin | Nasenspray, Lösung |
Xylometazolin oder Oxymetazolin | Nasentropfen, Lösung |
Xylometazolin oder Oxymetazolin | Lösung |