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Eckpunktepapier Bürokratieabbau

Lauterbachs Apothekenreform soll Millionen einsparen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will gegen die Widerstände des Berufsstands das Apothekenwesen liberalisieren. Seine im September erstmals vorgestellten Ideen sind nun in einem Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen zusammengefasst, das der PZ vorliegt. Demnach soll die Reform Millionen an Einsparungen bringen.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 07.11.2023  17:55 Uhr
Lauterbachs Apothekenreform soll Millionen einsparen

Die Liberalisierungspläne des Ministers waren im Vorfeld des Deutschen Apothekertags (DAT) erstmals bekannt geworden. Sie sehen unter anderem eine Erhöhung der Anzahl möglicher Filialapotheken pro Hauptapotheke mit geringeren Auflagen sowie vereinfachte Gründung von Zweigapotheken in strukturschwachen Gebieten vor. Außerdem sollen Vertretungsmöglichkeiten für PTA eingeführt werden, wenn ein Approbierter oder eine Approbierte telepharmazeutisch beraten kann. Flexiblere Öffnungszeiten und eine Honorarreform zugunsten strukturschwacher Standorte sowie die Entbürokratisierung stehen ebenso auf Lauterbachs Liste.

Beim Reformprojekt mit dem Titel »Versorgungssicherstellung und Fachkräftesicherung in Apotheken« hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) angekündigt, bis Ende des Jahres Vorschläge auszuarbeiten, die gesetzliche Umsetzung soll voraussichtlich im dritten Quartal 2024 erfolgen. Die wesentlichen Punkte sind jetzt im Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau aufgeführt, ohne dass hierin der Zeitplan oder das Gesetzesvorhaben weiter konkretisiert würde.

Es gelte, den Ausgleich zu finden zwischen der notwendigen Bürokratie und dem Anliegen, die Zeit lieber für die Versorgung von Patientinnen und Patienten zu nutzen, heißt es einleitend im Eckpunktepapier. Darüber hinaus seien erhebliche Potenziale zu heben, um die Versorgung zu stärken.

Diese Maßnahmen sollen 9 Millionen Euro jährlich sparen

Und tatsächlich beziffert das BMG in der Übersicht jeweils die konkreten Einsparungen, die man sich im Ministerium aus den insgesamt 72 Maßnahmen erhofft, von denen vier die Apothekenreform betreffen. Unter dem Schlagwort »Bürokratieabbau in Apotheken« hat sich das BMG vorgenommen: »Überprüfung der regulatorischen Anforderungen an Apotheken mit dem Ziel der Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung, der Fachkräftesicherung sowie der Anpassung an aktuelle Anforderungen.« Laut Plan sind Gesamteinsparungen von 9 Millionen Euro jährlich möglich.

  1. Vorhaltung von Räumlichkeiten entsprechend der im Filialverbund durchgeführten Tätigkeiten:  Filialverbünde sollen nur noch an einem Standort Labor, Rezeptur oder Notdienstzimmer vorhalten müssen. Angenommen werden Einsparungen von circa 20.000 Euro bei neu gegründeten Apotheken – bestehende hätten die Ausstattung ja schon. Das BMG rechnet mit hundert jährlich neu gegründeten Filialapotheken und entsprechend mit 2 Millionen Euro Einsparungen. Wie das BMG angesichts des Apothekenrückgangs zu der Annahme kommt, dass jährlich hundert Apotheken dazukommen sollen, geht aus den Plänen nicht hervor. Nach Zahlen der ABDA verfügen heute nur  348 Hauptapotheken überhaupt über die Maximalzahl von drei Filialen .
  2. Flexibilisierung von Herstell- und Prüfmöglichkeiten im Filialverbund:  Weil auch in jedem bestehenden Filialverbund nur noch eine Apotheke die Rezeptur und Prüfung durchführen muss, rechnet das BMG zusätzlich mit Einsparungen für »Ersatzbeschaffungen und Nacheichungen« von jährlich rund 1500 Euro pro Standort. Wenn das von allen derzeit existierenden 4700 Filialapotheken genutzt würde, könnten so bis zu 7 Millionen Euro jährlich eingespart werden, so die Rechnung des BMG.
  3. Gestattung neuer Vertretungsmöglichkeiten :  PTA in Filialen sollen alleinvertretungsberechtigt sein, wenn Videokonsultationen eines Approbierten genutzt werden können. »Soweit dadurch weniger höher qualifiziertes Personal eingesetzt wird, ergeben sich entsprechende Einsparungen«, schreibt das BMG – ohne in diesem Fall ein Preisschild an die Maßnahme zu hängen.
  4. Öffnungszeiten von Apotheken:  Das gilt auch für die geplante Flexibilisierung bei den Öffnungszeiten. Hieraus ergebe sich grundsätzlich »ein Einsparpotenzial für den Nichteinsatz des benötigten Personals«.
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