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Rx-Boni-Verbot im SGB V

Lauterbach zweifelt an Rechtssicherheit

Der SPD-Gesundheitsexperte Professor Karl Lauterbach ist nicht überzeugt, dass der Vorschlag der Union, das Rx-Boni-Verbot im SGB V zu verankern, die Europäische Kommission zufriedenstellen wird.
Christina Müller
14.03.2019  15:34 Uhr

Zwar habe er bisher nichts Schriftliches aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erhalten und sich daher auch noch nicht eingehend mit den Plänen der Union beschäftigt. »Was ich bisher gehört habe, klingt aber sehr rechtsunsicher«, sagte er am Mittwoch in Berlin.

CDU und CSU planen, das Verbot für Preisnachlässe bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneien in das Sozialgesetzbuch (SGB) V zu überführen. Damit wollen sie die deutsche Festpreisbindung offenbar dem Einfluss der Europäischen Kommission entziehen, die vergangene Woche zur Eile getrieben hatte, das Rx-Boni-Verbot endlich gesetzlich festzuschreiben. Denn im Sozialrecht gewährt Brüssel den EU-Mitgliedstaaten weitgehend freie Hand.

Lauterbach zufolge hat die Koalition die Idee intern bisher nicht besprochen. »Das läuft uns ja nicht weg.« Er wies jedoch darauf hin, dass der Vorschlag der Union viele Ähnlichkeiten aufweise mit einem, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) während seiner Zeit als Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen selbst abgelehnt hätte. Die SPD arbeite derzeit an eigenen Lösungen, sagte Lauterbach.

In einem anderen Punkt stärkt er Spahn jedoch den Rücken: Der Minister hatte zuletzt harsche Kritik – auch aus der Koalition – einstecken müssen für die Übernahme der Mehrheitsanteile an der Gematik. Bisher sind der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung und die Leistungserbringer zu je 50 Prozent daran beteiligt. Diese Patt-Situation hatte in der Vergangenheit zu Problemen bei der Entscheidungsfindung geführt. Mit Beschluss des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) steht fest, dass das BMG künftig 51 Prozent an der Gesellschaft halten wird, die unter anderem für die Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte zuständig ist. Diesen Schritt nannte Lauterbach »unumwunden richtig«. Er ging sogar noch weiter: Aus seiner Sicht gehören die sensiblen Gesundheitsdaten der gesetzlich Versicherten vollständig in staatliche Hände. Dass Spahn der Selbstverwaltung jetzt faktisch die Hoheit über den Aufbau der Telematik-Infrastruktur entzieht, sei lediglich »die Aufhebung einer Selbstblockade«.

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