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Exklusivität, Vergaberecht, Abgaberegeln

Lauterbach will Rabattverträge reformieren

Die Bundesregierung will das Rabattvertragssystem umbauen, um auf das Problem der Arzneimittel-Lieferengpässe zu reagieren. Das bekräftigte Bundesgsundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) heute bei einem Pressetermin in in Berlin. Auch die Streichung von Exklusiv-Rabattverträgen und die Verstetigung der erleichterten Abgaberegeln in Apotheken seien vorstellbar. Komplizierter als gedacht verläuft allerdings die Cannabis-Legalisierung.
Benjamin Rohrer
29.11.2022  13:30 Uhr

Die Bundesregierung will das seit Jahren bestehende und sich zuletzt eklatant zuspitzende Problem der Lieferengpässe angehen. Dazu plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine umfassende Reform des Rabattvertragssystem, wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute in Berlin gegenüber der Presse bekanntgab. Demnach kann sich der Minister vorstellen, dass künftig auch die Exklusivität von Rabattverträgen gestrichen wird. Zudem zeigt er sich offen dafür, die während der Pandemie eingeführten Erleichterungen bei den Abgaberegeln von Rabattarzneimitteln zu verstetigen. 

»Wir haben es bei Generika mit der Ökonomie zu weit getrieben«, sagte Lauterbach heute bei einer Pressekonferenz in Berlin. Bei den Rabattverträgen sei es derzeit so, dass selbst bei minimalen Preisunterschieden der Hersteller stets das günstigste Angebot den Zuschlag erhalte – selbst dann, wenn ein Lieferengpass nicht ausgeschlossen werden kann, so Lauterbach. Das sehe man derzeit bei Kinderarzneimittel, wie beispielsweise Fiebersäften. Solche Lieferengpässe könne man nicht dulden.

Gesetzentwurf noch vor Weihnachten

Lauterbach zufolge will das BMG noch vor Weihnachten einen ersten Gesetzentwurf für eine Reform der Arzneimittel-Rabattverträge präsentieren. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung demnach recht kurzfristig schon einige Umstellungen und Änderungen an den Rabattvertragsregelungen vornehmen. Konkret sagte Lauterbach, dass die Krankenkassen bei der Auswahl der Rabattpartner stärker auf das Merkmal der Liefersicherheit achten sollten und nicht mehr nur auf Kostenersparnis. Ziel sei es, dass den »ökonomischen Druck« von den Kassen zu nehmen, immer nur den günstigsten Anbieter zu bezuschlagen. Zudem kann sich der Minister auch vorstellen, die Exklusivität in Rabattvertrags-Ausschreibungen zu streichen. Man diskutiere dies derzeit. Zum genauen Stand der Gespräche wollte sich Lauterbach derzeit aber nicht äußern.

Werden die Corona-Sonderregeln verstetigt?

Was die Abgaberegeln in Apotheken  für rabattierte Arzneimittel betrifft, so sieht das BMG offensichtlich auch hier Anpassungen vor. Auf Nachfrage der PZ erklärte der Minister, er könne sich vorstellen, die während der Pandemie eingeführten Sonderregeln, die den Apotheken  mehr Flexibilität bei der Abgabe von rabattierten Medikamenten ermöglichen,  zu verstetigen.  Auch hier verwies der Minister auf die laufenden vertraulichen Gespräche und machte keine konkreteren Angaben.

EU-Ausschreibungsregeln im Fokus

Grundsätzlich kündigte der Minister auch eine mittel- bis langfristige Reform auf EU-Ebene an. Derzeit arbeite er mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) daran, das Ausschreibe- und Vergaberecht von Rabattverträgen auf EU-Ebene zu novellieren. Ziel sei es, die Lieferketten dahingehend zu ändern, dass Wirkstoffe in mehreren Regionen gleichzeitig eingekauft werden können. Dies sei allerdings nicht kurzfristig umsetzbar.

Cannabis-Liberalisierung wird kompliziert

Bei der geplanten Cannabis-Legalisierung gibt es allerdings weiteren Beratungsbedarf. Die Gespräche mit der EU-Kommission über den vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlichen Liberalisierungsplan liefen weiterhin – er könne aus den vertraulichen Verhandlungen keine Details verraten, so Lauterbach. Doch offenbar gibt es Gegenwind aus Brüssel: »Es zeigt sich jetzt schon, dass wir sehr gute Argumente benötigen, um die Kommission von unserem Vorschlag zu überzeugen.« Die Arbeit am Gesetzentwurf laufe zwar weiter. Zeitgleich werde man aber ein »europäisches Gutachten« in Auftrag geben. Darin solle geklärt werden, ob man mit der Liberalisierung wirklich den Schwarzmarkt zurückdrängen könne, ohne dass der Konsum steigt. Zweitens werde darin geklärt, ob Kinder und Jugendliche ausreichend geschützt würden im Falle einer Liberalisierung.

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