Lauterbach will für weitere Sparrunden Experten einbeziehen |
Cornelia Dölger |
09.07.2022 10:30 Uhr |
Seit gestern liegt der Entwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz zur Anhörung bei den Ländern und Verbänden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erläuterte, mit dem Gesetz werde es trotz des Milliardendefizits der Kassen »keine Abstriche in der Versorgung« geben. / Foto: picture alliance/dpa
Nachdem der Gesetzentwurf Anfang dieser Woche bekannt geworden war und massive Kritik von vielen Seiten eingefahren hatte, liegt er nun offiziell bei den Bundesländern und Verbänden zur Anhörung, wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bereits gestern mitteilte. Schon früh war das Papier bei Pharmaindustrie, Ärzten und auch verschiedentlich bei Politikern auf Gegenwind gestoßen. Die Apothekerschaft musste spätestens seit dem schnell zurückgezogenen Entwurf aus dem März von einer geplanten Anhebung des Kassenabschlags ausgehen und protestierte entsprechend stark, als sich die Befürchtung bestätigte und die zeitweise Erhöhung von derzeit 1,77 Euro auf 2 Euro tatsächlich auch mit der aktuellen Fassung nicht vom Tisch war.
Ungeachtet der heftigen Ablehnung nahm das BMG offenbar keinerlei Änderungen an den Plänen vor. Lauterbach kündigte in dem BMG-Schreiben aber an, dass »für die Ausarbeitung künftiger Finanzreformen« eine »Expertenkommission« einberufen werde. Wer das konkret sein könnte, blieb unklar. Klar ist aber, dass gerade die Branchenvertretungen – etwa Pharmaindustrie und berufsständische Verbände – mit einem regelrechten Aufschrei auf die Pläne reagiert hatten. Mit dem Gesetz solle per »umfassender Struktur- und Finanzreform« das 17-Milliarden-Euro-Minus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeglichen werden, so das BMG.
Lauterbach erläuterte, mit dem Gesetz werde es trotz des Milliardendefizits der Kassen »keine Abstriche in der Versorgung« geben. »Leistungskürzungen bleiben ausgeschlossen«, so der Minister. Alle Beteiligten müssten einen Beitrag zur Stabilisierung der Sozialsysteme leisten, gerade in Krisenzeiten.
Hier die einzelnen Bestandteile des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes laut BMG-Auflistung: