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GKV-Finanzen

Lauterbach will für weitere Sparrunden Experten einbeziehen

Mit der Ankündigung, für künftige Sparrunden eine Expertenkommission einzuberufen, hat Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) den aktuellen Entwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz den Bundesländern sowie Verbänden zugeleitet. Der umstrittene Inhalt bleibt demnach gleich, aber dass der Minister plant, beim nächsten Mal verstärkt Fachmeinungen einzubeziehen, steht für sich.
Cornelia Dölger
09.07.2022  10:30 Uhr

Nachdem der Gesetzentwurf Anfang dieser Woche bekannt geworden war und massive Kritik von vielen Seiten eingefahren hatte, liegt er nun offiziell bei den Bundesländern und Verbänden zur Anhörung, wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bereits gestern mitteilte. Schon früh war das Papier bei Pharmaindustrie, Ärzten und auch verschiedentlich bei Politikern auf Gegenwind gestoßen. Die Apothekerschaft musste spätestens seit dem schnell zurückgezogenen Entwurf aus dem März von einer geplanten Anhebung des Kassenabschlags ausgehen und protestierte entsprechend stark, als sich die Befürchtung bestätigte und die zeitweise Erhöhung von derzeit 1,77 Euro auf 2 Euro tatsächlich auch mit der aktuellen Fassung nicht vom Tisch war.

Ungeachtet der heftigen Ablehnung nahm das BMG offenbar keinerlei Änderungen an den Plänen vor. Lauterbach kündigte in dem BMG-Schreiben aber an, dass »für die Ausarbeitung künftiger Finanzreformen« eine »Expertenkommission« einberufen werde. Wer das konkret sein könnte, blieb unklar. Klar ist aber, dass gerade die Branchenvertretungen – etwa Pharmaindustrie und berufsständische Verbände – mit einem regelrechten Aufschrei auf die Pläne reagiert hatten. Mit dem Gesetz solle per »umfassender Struktur- und Finanzreform« das 17-Milliarden-Euro-Minus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeglichen werden, so das BMG.

Lauterbach erläuterte, mit dem Gesetz werde es trotz des Milliardendefizits der Kassen »keine Abstriche in der Versorgung« geben. »Leistungskürzungen bleiben ausgeschlossen«, so der Minister. Alle Beteiligten müssten einen Beitrag zur Stabilisierung der Sozialsysteme leisten, gerade in Krisenzeiten.

Hier die einzelnen Bestandteile des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes laut BMG-Auflistung:

  • Solidarabgabe der Pharmaindustrie: Einmal-Zahlungen von jährlich 1 Mrd. Euro der Forschenden Pharmafirmen an den Gesundheitsfonds (auf zwei Jahre befristet), bemessen nach dem Anteil des jeweiligen Unternehmens am Ausgabenvolumen der GKV für Patentarzneimittel im Vorjahr.
  • Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert.
  • AMNOG I: Die Zeitspanne für die freie Preisbildung von patentgeschützten Arzneimitteln wird auf sechs Monate verkürzt.
  • AMNOG II: Für die Preisbildung von Arzneimitteln mit keinem oder geringem Zusatznutzen gibt es Vorgaben.
  • AMNOG III: Erhöht sich der Absatz eines patentgeschützten Arzneimittels (z.B. durch Ausweitung auf weitere Patientengruppen) erheblich, muss das bei Preisverhandlungen berücksichtigt werden.
  • AMNOG IV: Reduzierung der Umsatzschwelle für Arzneimittel, die zur Behandlung eines seltenen Leidens zugelassen worden sind, von 50 Mio. Euro auf 20 Mio. Euro.
  • AMNOG V: Bei der Erstattungsverhandlung ist zukünftig ein Verwurf preismindernd zu berücksichtigen, wenn bei den jeweiligen Patientengruppen ein Verwurf von über 20 % der in Verkehr gebrachten Packungsgröße zu erwarten ist.
  • Abschlag auf Arzneimittel einer Kombinationstherapie: Wenn Arzneimittel in vom G-BA definierten Kombinationen eingesetzt werden, erhalten Krankenkassen vom Hersteller einen Abschlag in Höhe von 20 Prozent des Erstattungsbetrages.
  • Bereinigung der Pflegebudgets: Künftig dürfen nur Pflegekräfte in den Pflegebudgets berücksichtigt werden.
  • Neuordnung Terminservicestellen: Die extrabudgetäre Vergütung von Neupatienten für Vertragsärzte wird abgeschafft. Terminservicestellen bleiben für Patienten erhalten.
  • Anhebung Apothekenabschlag: Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro/Packung (auf zwei Jahre befristet).
  • Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärzte: Die von den Krankenkassen an die KZVen gezahlten Gesamtvergütungen für Zahnbehandlung ohne Zahnersatz dürfen sich 2023 höchstens um die um 0,75 Prozentpunkte verminderte und 2024 höchstens um die um 1,5 Prozentpunkte verminderte Veränderungsrate verändern (ausgenommen Früherkennung und Individualprophylaxe).
  • Finanzreserven: Krankenkassen müssen überschüssige Finanzreserven an den Gesundheitsfonds abführen (90 Prozent ihrer Finanzreserven oberhalb von 0,3 Monatsausgaben und 65 Prozent oberhalb von 0,2 und unterhalb von 0,3 Monatsausgaben). Diese Mittel stehen für Zuweisungen an die Krankenkassen und damit für die Stabilisierung des Zusatzbeitragssatzes 2023 zur Verfügung).
  • Liquiditätsreserve Gesundheitsfonds: Die Obergrenze des Gesundheitsfonds wird auf 0,25 Monatsausgaben halbiert. Überschreitende Mittel stehen für Zuweisungen an die Krankenkassen und damit für die Stabilisierung des Zusatzbeitragssatzes 2023 zur Verfügung.
  • Bundeszuschuss: Der bestehende Bundeszuschuss wird von 14,5 Mrd. Euro für 2023 um 2 Mrd. Euro erhöht.
  • Darlehen Bund: Der Bund gewährt der GKV ein unverzinsliches langfristiges Darlehen für 2023 von 1 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds.
  • Begrenzung Verwaltungskosten: Die Verwaltungskosten der Krankenkassen werden begrenzt.
  • Anhebung Zusatzbeitrag: Der Schätzerkreis wird im Herbst das verbleibende Defizit berechnen, das über höhere Zusatzbeiträge zu finanzieren ist. Das BMG wird auf dieser Basis den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2023 festsetzen.
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