Lauterbach plant dezentrale Bevorratung von Arzneimitteln |
Das Bundesgesundheitsministerium plant ein Gesetz zu den Pandemiefolgen. Dabei könnte auch die dezentrale Arzneimittel-Bevorratung zum Thema werden. / Foto: imago stock&people
Durch die Coronavirus-Pandemie wurden uns zahlreiche offene Baustellen im Gesundheitswesen aufgezeigt. An erster Stelle ist sicherlich der Fachkräftemangel in der Pflege zu nennen. Aber auch im Apotheken- und Arzneimittelbereich wurden einige neue Probleme bekannt, einige schon bekannte Missstände rückten zudem erneut in den Fokus. Als zu Beginn der Pandemie China von einer massiven Infektionswelle überrollt wurde, sorgten sich hierzulande viele Experten, ob es in Europa zu Problemen in der Arzneimittelversorgung kommen könnte. Schließlich stammt ein Großteil aller hierzulande verwendeten Generika aus asiatischen Ländern. Auch die Rabattverträge rückten erneut in den Fokus. Um das Infektionsrisiko zu verringern, wollte der Verordnungsgeber Mehrfachbesuche in der Apotheke verhindern. Bei Nicht-Verfügbarkeit oder Lieferengpässen dürfen die Apotheken auf Basis einer Sonder-Verordnung daher leichter gegen Wirkstoff-gleiche Präparate austauschen.
Auf einige dieser Probleme reagierten der Verordnungsgeber und der Bundestag mit Pandemie-spezifischen Verordnungen und Gesetzen. Die meisten dieser Corona-Regelungen laufen aber in diesem Jahr aus. Auch deswegen plant das Bundesgesundheitsministerium nun ein Gesetz, in dem mehrere dieser Pandemiefolgen und offenbarten Probleme geregelt werden sollen. Der PZ liegt eine Arbeitsplanung aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vor, in dem alle noch für dieses Jahr geplanten Vorhaben aufgelistet sind. Dabei ist aus Apothekersicht insbesondere das geplante Gesetz zu den Pandemiefolgen relevant.
Das Vorhaben läuft im BMG unter dem Arbeitstitel »Lessons Learned aus der Pandemie«. Mit Blick auf die Arzneimittelversorgung heißt es dort als eines der möglichen Ziele: »Dezentrale Bevorratung von Arzneimittel- und Medizinprodukten«. Durchaus denkbar ist also, dass das Ministerium neue Strategien schaffen will, bei denen größere Arzneimittel-Sortimente dauerhaft in den Apotheken bevorratet werden sollen.
Außerdem will das Haus von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) Ernstfallübungen regeln, einen »Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst« ins Leben rufen und ein nationales Netzwerk sowie Kompetenzzentren zum Thema Long-Covid einführen. Das BMG weist allerdings darauf hin, dass bei diesem Vorhaben mit zahlreichen anderen Ministerien und Behörden Abstimmungen anstehen. Angepeilt für das Gesetzgebungsverfahren ist das zweite Halbjahr dieses Jahres, wegen der nötigen Abstimmungen ist ein Inkrafttreten im Laufe des Jahres aber unrealistisch. Für die Apotheker könnte das »Lessons Learned«-Gesetz auch mit Blick auf die Sonderregelungen bei den Rabattverträgen spannend werden. Denn: Die Lockerungen an den Verträgen laufen Ende Mai aus. Per Verordnung könnten sie maximal bis November dieses Jahres verlängert werden, dann wäre eine dauerhafte, gesetzliche Regelung notwendig.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.