Lauterbach mahnt beim Lieferengpass-Gesetz zur Eile |
»Ich bin ganz sicher, dass die Kolleginnen und Kollegen im Parlament dieses Gesetz auch schnell beschließen werden», sagte Minister Lauterbach der dpa. / Foto: IMAGO/Future Image
Angesichts des Medikamentenmangels setzt Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) auf einen zügigen Beschluss des von der Ampel auf den Weg gebrachten Gesetzes zur Bekämpfung der Engpässe. »Ich muss darauf hinweisen, zehn Jahre sind diese Probleme bekannt, es ist nie viel gemacht worden. Jetzt haben wir sehr schnell ein Gesetz durchs Kabinett gebracht, und ich bin ganz sicher, dass die Kolleginnen und Kollegen im Parlament dieses Gesetz auch schnell beschließen werden», sagte der SPD-Politiker am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Das müsse jetzt schnell gehen.
Das Kabinett hatte das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) Anfang April beschlossen, allerdings erst im zweiten Anlauf: Wegen weiteren Abstimmungsbedarfs war der Beschluss vertagt worden. Das Gesetz muss nun noch durch Bundestag und Bundesrat, bekommt aber auf seinem Weg reichlich Gegenwind. Unter anderem wegen der Pläne zu den Austauschfreiheiten für Apotheken sowie für die Höhe einer geplanten Engpasspauschale gab es von den Apotheken viel Kritik. Vorige Woche legte der Gesundheitsausschuss des Bundesrats zudem Forderungen vor, die unter anderem Verbesserungen für Apotheken enthalten. Auch von Herstellern und Kassen gab es wenig Beifall für den Regierungsentwurf.
Das ALBVVG soll Herstellern ermöglichen, höhere Abgabepreise für Kindermedikamente in Deutschland zu verlangen, so dass sich Lieferungen nach Deutschland mehr lohnen. Grundsätzlich ist bei wichtigen Medikamenten auch eine Pflicht zur mehrmonatigen Lagerhaltung vorgesehen. Und bei Antibiotika sollen Hersteller, die Wirkstoffe in Europa produzieren, stärker zum Zug kommen. Das Regelwerk enthält zudem besagte Vorgaben zu Austauschfreiheiten für Apotheken bei nicht verfügbaren Rabattarzneimitteln sowie die Entschädigung für das Lieferengpassmanagement. Sowohl über die Austauschfreiheiten als auch über die geplante Pauschale hatte die PZ ausführlich berichtet.
Ob Lauterbachs Appell fruchtet, wird sich zeigen. Wie die PZ bereits Ende Februar berichtete, soll das Gesetz laut einem BMG-internen Zeitplan erst kurz vor der Sommerpause des Bundestags beschlossen werden, damit es am 1. August in Kraft treten kann. Am 12. Mai soll das ALBVVG erstmals im Bundesrat beraten werden. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, die Länder können aber nach der ersten Befassung eine Kommentierung abgeben, die die Bundesregierung dann in einer Gegenäußerung bewerten kann. Eine Sprecherin des Bundestages bestätigte der PZ, dass das Gesetz derzeit noch bei der Länderkammer liege. Es sei als eilbedürftig eingestuft. Konkreter äußerte sie sich nicht.