LAKT ruft zu Zusammenarbeit auf |
Christina Hohmann-Jeddi |
22.11.2018 16:10 Uhr |
Ein für Spahn wichtiges Thema sei die Digitalisierung, die bislang in jedem Gesetzentwurf oder verabschiedeten Gesetz enthalten sei. So plant er, das E-Rezept bis 2020 einzuführen. Dies habe die Apothekerschaft begrüßt, sagte Schreiber. Schon früh habe die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände dem Ministerium ein Konzept vorgestellt, wie die Apothekerschaft sich die Einführung der elektronischen Verordnung vorstelle. »Wir wollen federführend unsere Expertise einbringen«, sagte der LAKT-Präsident. Die Apothekerschaft habe dabei auch einige Forderungen. So müsse der Patient Herr seiner Daten bleiben und die freie Wahl der Apotheke haben. Das E-Rezept dürfe auch kein Handelsobjekt werden, weshalb das Makeln mit ihm verboten werden müsse. Und auch in der digitalen Welt müsse das Zuweisungsverbot Bestand haben.
Es sei außerdem sehr wichtig, dass es nur einen digitalen Weg und eine Lösung gebe. Denn es bestünde die Gefahr, dass am Ende mehrere Wege und Lösungen entstehen könnten, denn derzeit arbeiteten die Krankenkassen alle für sich an der Entwicklung einer elektronischen Patientenakte – »parallel, nicht zusammen«. Apotheker und Ärzte müssten zusammen einen digitalen Weg beschreiten, um die Kommunikation zu verbessern und letztlich auch die Arzneimittel-Therapiesicherheit zu erhöhen.
Speziell zur Arzneimittelsicherheit hat Spahn einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), mit dem er auf die Skandale dieses Jahres reagiert. Darin soll unter anderem dem Bund mehr Kontrollbefugnisse in der Arzneimittelüberwachung und Wirkstoffherstellung zugeschrieben werden. Außerdem wird die Zytostatika-Versorgung neu geregelt.
Im Fall Lunapharm habe sich zudem gezeigt, dass Reimporte ein wichtiges Tor für Arzneimittelfälschungen auf den deutschen Markt sind, so Schreiber. Auch das Thema Reimporte kommt im GSAV vor: Spahn will die bislang vorgeschriebenen 15 Euro Preisabstand, den ein importiertes Medikament haben muss, kippen. Künftig sollen Arzneimittelimporte generell wieder mindestens 15 Prozent günstiger sein als inländische Bezugsarzneimittel. Die Importquote wäre somit noch nicht abgeschafft, sagte Schreiber.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.