Pharmazeutische Zeitung online
Bundesratsinitiative

Länder wollen mehr Lockerungen bei Austauschregeln

Bayern und Baden-Württemberg fordern Lockerungen der Vorgaben für die Arzneimittelversorgung. Einzelimporte für Apotheken sollen einfacher werden, zudem sollen die Spielräume der Apotheken beim Arzneimittelaustausch über die aktuellen Möglichkeiten hinausgehen.
Cornelia Dölger
06.03.2024  12:30 Uhr

Der Entschließungsantrag zur »Verbesserung der Arzneimittelversorgung« sieht unter anderem vor, die Vorgaben zum Einzelimport zu lockern. So lasse die Regelung in § 73 Absatz 3 Arzneimittelgesetz (AMG) den Einzelimport in Deutschland nicht verfügbarer Arzneimittel durch Apotheken derzeit nur jeweils personenbezogen für den konkret vorliegenden Einzelfall zu, heißt es darin. Vorübergehend bevorraten dürfen solche Arzneimittel demnach nur Krankenhausapotheken oder krankenhausversorgende Apotheken.

Der Antrag schlägt eine Erweiterung dieser Vorgaben auf öffentliche Apotheken vor, »damit diese für dringend notwendige, in Deutschland nicht verfügbare Arzneimittel die in § 15 Apothekenbetriebsordnung vorgeschriebene Vorratshaltung für den Bedarf von einer Woche (beziehungsweise vier Wochen für bestimmte Wirkstoffe) erfüllen können«.

Für den Import bedürfe es »flexibler, rechtssicherer und unbürokratischer Import- und Verbringensregelungen für den pharmazeutischen Großhandel und für Apotheken«, heißt es in der Begründung. Um hierdurch die Arzneimittelversorgung zu verbessern, müsse sichergestellt werden, dass betroffene Unternehmen und Apotheken keinen wirtschaftlichen Schaden fürchten müssten. So müssten aufgrund eines Versorgungsmangels importierte Arzneimittel auch nach Beendigung der Mangellage »eine gewisse Zeit abverkauft werden können«.

»Erforderlicher Sachverstand ist in den Apotheken vorhanden«

Bayern und Baden-Württemberg wollen den Apotheken außerdem mehr Spielraum beim Austausch nicht verfügbarer Arzneimittel einräumen. Dieser Spielraum solle auf den Möglichkeiten basieren, die mit dem Lieferengpassgesetz (ALBVVG) sowie dem Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) geschaffen wurden («Dringlichkeitsliste«) – er solle aber auch darüber hinaus gehen.

Nach Vorstellung der Länder sollen Apotheken nach Absprache mit einer Ärztin oder einem Arzt von verordneten, nicht vorrätigen Wirkstoffen abweichen dürfen, sofern diese nicht auf der Substitutionsausschlussliste stehen. »Der hierfür erforderliche Sachverstand ist in den Apotheken vorhanden und sollte zum Nutzen einer besseren Patientenversorgung auch genutzt werden«, fordern die Länder.

Weniger Bürokratie soll es zudem bei der Versorgung mit Kinderarzneimitteln geben. Apotheken wie Arzneimittelhersteller sollen laut Antrag durch die Nutzung einer Standardzulassung Fiebersäfte und -zäpfchen herstellen und in Verkehr bringen können, um einen steigenden Bedarf zu decken. Die Länder fordern den Bundesrat auf, den Antrag in die Sitzung am 22. März aufzunehmen und ihn anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa