Länder wollen mehr Lockerungen bei Austauschregeln |
Cornelia Dölger |
06.03.2024 12:30 Uhr |
Der Bundesrat soll sich in seiner Sitzung am 22. März mit der Verbesserung der Arzneimittelversorgung befassen, fordern Bayern und Baden-Württemberg. / Foto: PantherMedia / Michael Piepgras
Der Entschließungsantrag zur »Verbesserung der Arzneimittelversorgung« sieht unter anderem vor, die Vorgaben zum Einzelimport zu lockern. So lasse die Regelung in § 73 Absatz 3 Arzneimittelgesetz (AMG) den Einzelimport in Deutschland nicht verfügbarer Arzneimittel durch Apotheken derzeit nur jeweils personenbezogen für den konkret vorliegenden Einzelfall zu, heißt es darin. Vorübergehend bevorraten dürfen solche Arzneimittel demnach nur Krankenhausapotheken oder krankenhausversorgende Apotheken.
Der Antrag schlägt eine Erweiterung dieser Vorgaben auf öffentliche Apotheken vor, »damit diese für dringend notwendige, in Deutschland nicht verfügbare Arzneimittel die in § 15 Apothekenbetriebsordnung vorgeschriebene Vorratshaltung für den Bedarf von einer Woche (beziehungsweise vier Wochen für bestimmte Wirkstoffe) erfüllen können«.
Für den Import bedürfe es »flexibler, rechtssicherer und unbürokratischer Import- und Verbringensregelungen für den pharmazeutischen Großhandel und für Apotheken«, heißt es in der Begründung. Um hierdurch die Arzneimittelversorgung zu verbessern, müsse sichergestellt werden, dass betroffene Unternehmen und Apotheken keinen wirtschaftlichen Schaden fürchten müssten. So müssten aufgrund eines Versorgungsmangels importierte Arzneimittel auch nach Beendigung der Mangellage »eine gewisse Zeit abverkauft werden können«.
Bayern und Baden-Württemberg wollen den Apotheken außerdem mehr Spielraum beim Austausch nicht verfügbarer Arzneimittel einräumen. Dieser Spielraum solle auf den Möglichkeiten basieren, die mit dem Lieferengpassgesetz (ALBVVG) sowie dem Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) geschaffen wurden («Dringlichkeitsliste«) – er solle aber auch darüber hinaus gehen.
Nach Vorstellung der Länder sollen Apotheken nach Absprache mit einer Ärztin oder einem Arzt von verordneten, nicht vorrätigen Wirkstoffen abweichen dürfen, sofern diese nicht auf der Substitutionsausschlussliste stehen. »Der hierfür erforderliche Sachverstand ist in den Apotheken vorhanden und sollte zum Nutzen einer besseren Patientenversorgung auch genutzt werden«, fordern die Länder.
Weniger Bürokratie soll es zudem bei der Versorgung mit Kinderarzneimitteln geben. Apotheken wie Arzneimittelhersteller sollen laut Antrag durch die Nutzung einer Standardzulassung Fiebersäfte und -zäpfchen herstellen und in Verkehr bringen können, um einen steigenden Bedarf zu decken. Die Länder fordern den Bundesrat auf, den Antrag in die Sitzung am 22. März aufzunehmen und ihn anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.