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Vor Bundesratssitzung
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Länder: Geschlossen gegen weitere Nullrunde beim Fixum

Die Apothekenreform ist auf dem Weg – wie sie am Ende aussehen wird, entscheiden auch die Länder. Mitte Januar befasst sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrats mit den Plänen. Vorab lassen die Länder durchblicken, dass sie Nachbesserungen beim Fixum wünschen.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 05.01.2026  15:00 Uhr

Mitte Dezember passierte das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) das Bundeskabinett. Apotheken sollen demnach zwar eine größere Rolle in der Versorgung spielen, die umstrittene PTA-Vertretung ist aber immer noch enthalten, wenn auch leicht abgeschwächt. Die Honorarfrage sparte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im ApoVWG aus; die Dynamisierung des Fixums und die Verhandlungslösung werden per Verordnung parallel auf den Weg gebracht. Ein höheres Fixum ist darin weiterhin kein Thema; Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht für eine Anpassung derzeit keinen Spielraum. Sie versprach aber, dass das Honorar im neuen Jahr »zügig« wieder auf die Tagesordnung kommen werde.

Gesetz und Verordnung sollen parallel kommen. Die Verordnung muss dabei, anders als das Gesetz, nicht durch den Bundestag. Mit beidem befasst sich der Bundesrat aber. Ihm wurden die Entwürfe im Dezember zugeleitet. Die Frist für Stellungnahmen und fachliche Befassung läuft noch bis 30. Januar. Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer wird am 14. Januar zu den Reformplänen beraten. Das Plenum könnte dann in seiner Sitzung am 30. Januar einen Beschluss fassen.

Hessen: Vergütung darf nicht nur von Verhandlungen abhängen

Der Ball liegt damit also bei den Ländern – die sich vorab schon klar auf die Apothekenseite gestellt haben und die vorläufige Absage der Bundesregierung beim Fixum nicht mittragen. Sie können den Reformplänen zwar einige vielversprechende Aspekte abgewinnen, sind sich aber einig in der zentralen Forderung, dass die vom BMG postulierte Apothekenstärkung ohne eine Aufstockung beim Fixum nicht funktionieren wird. Ein Überblick:

»Eine reine Verhandlungslösung ohne ein gestärktes Fixhonorar schafft nicht die notwendige Finanzierungs- und Planungssicherheit«, so etwa Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU). Das Land hält eine zumindest stufenweise Erhöhung des Packungsfixums für »zwingend notwendig«. Vergütungsfragen dürften nicht ausschließlich von Verhandlungen abhängen, sondern bräuchten »zeitnah eine verlässliche Grundlage«. Der Entwurf biete eine wichtige Basis, sei aber noch nicht der Endpunkt. Daher werde sich Hessen dafür einsetzen, »dass die Apothekenreform am Ende tatsächlich die wirtschaftliche Basis der Apotheken stärkt«, so Stolz.

Auch im Norden sieht man Nachbesserungsbedarf. Bremens Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) kündigte gegenüber der PZ an, dass sich das Land weiter »für eine initiale Anhebung der Vergütung im Sinne des Koalitionsvertrages« einsetzen werde, um weitere Apothekenschließungen zu verhindern. Ein höheres Honorar sei »überfällig«, so Bernhard. Den »praktischen Erleichterungen« und Kompetenzerweiterungen für Apotheken stimme das Ressort ausdrücklich zu.

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