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Vor Bundesratssitzung
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Länder: Geschlossen gegen weitere Nullrunde beim Fixum

Die Apothekenreform ist auf dem Weg – wie sie am Ende aussehen wird, entscheiden auch die Länder. Mitte Januar befasst sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrats mit den Plänen. Vorab lassen die Länder durchblicken, dass sie Nachbesserungen beim Fixum wünschen.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 05.01.2026  15:00 Uhr

Mitte Dezember passierte das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) das Bundeskabinett. Apotheken sollen demnach zwar eine größere Rolle in der Versorgung spielen, die umstrittene PTA-Vertretung ist aber immer noch enthalten, wenn auch leicht abgeschwächt. Die Honorarfrage sparte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im ApoVWG aus; die Dynamisierung des Fixums und die Verhandlungslösung werden per Verordnung parallel auf den Weg gebracht. Ein höheres Fixum ist darin weiterhin kein Thema; Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht für eine Anpassung derzeit keinen Spielraum. Sie versprach aber, dass das Honorar im neuen Jahr »zügig« wieder auf die Tagesordnung kommen werde.

Gesetz und Verordnung sollen parallel kommen. Die Verordnung muss dabei, anders als das Gesetz, nicht durch den Bundestag. Mit beidem befasst sich der Bundesrat aber. Ihm wurden die Entwürfe im Dezember zugeleitet. Die Frist für Stellungnahmen und fachliche Befassung läuft noch bis 30. Januar. Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer wird am 14. Januar zu den Reformplänen beraten. Das Plenum könnte dann in seiner Sitzung am 30. Januar einen Beschluss fassen.

Hessen: Vergütung darf nicht nur von Verhandlungen abhängen

Der Ball liegt damit also bei den Ländern – die sich vorab schon klar auf die Apothekenseite gestellt haben und die vorläufige Absage der Bundesregierung beim Fixum nicht mittragen. Sie können den Reformplänen zwar einige vielversprechende Aspekte abgewinnen, sind sich aber einig in der zentralen Forderung, dass die vom BMG postulierte Apothekenstärkung ohne eine Aufstockung beim Fixum nicht funktionieren wird. Ein Überblick:

»Eine reine Verhandlungslösung ohne ein gestärktes Fixhonorar schafft nicht die notwendige Finanzierungs- und Planungssicherheit«, so etwa Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU). Das Land hält eine zumindest stufenweise Erhöhung des Packungsfixums für »zwingend notwendig«. Vergütungsfragen dürften nicht ausschließlich von Verhandlungen abhängen, sondern bräuchten »zeitnah eine verlässliche Grundlage«. Der Entwurf biete eine wichtige Basis, sei aber noch nicht der Endpunkt. Daher werde sich Hessen dafür einsetzen, »dass die Apothekenreform am Ende tatsächlich die wirtschaftliche Basis der Apotheken stärkt«, so Stolz.

Auch im Norden sieht man Nachbesserungsbedarf. Bremens Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) kündigte gegenüber der PZ an, dass sich das Land weiter »für eine initiale Anhebung der Vergütung im Sinne des Koalitionsvertrages« einsetzen werde, um weitere Apothekenschließungen zu verhindern. Ein höheres Honorar sei »überfällig«, so Bernhard. Den »praktischen Erleichterungen« und Kompetenzerweiterungen für Apotheken stimme das Ressort ausdrücklich zu.

Mecklenburg-Vorpommern: Apothekenstärkung nur mit Honoraranpassung

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) pocht darauf, dass die Bundesregierung sich an ihre Versprechen hält. Für den Erhalt des Apothekennetzes bedürfe es »der längst überfälligen und im Koalitionsvertrag festgehaltenen Erhöhung des Fixbetrags bei der Arzneimittelvergütung«, so Drese zur PZ. Das erklärte Ziel des Gesetzentwurfs sei, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Apotheken zu verbessern – dies könne aber nur mit einer Honoraranpassung gelingen. Mecklenburg-Vorpommern habe dies bereits in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf hervorgehoben.

Auch Hamburg lässt wissen, dass man eine »auskömmliche« Finanzierung der Apotheken für wichtig erachte, damit diese ihren Versorgungsauftrag erfüllen könnten. Aus Schleswig-Holstein heißt es, dass man sich weiterhin auf Bundesebene dafür einsetzen werde, »dass die Rahmenbedingungen für Apotheken so verbessert werden, damit auch zukünftig die Arzneimittelversorgung in Flächenländern wie Schleswig-Holstein sichergestellt werden kann«.

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) – seit Januar neuer Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz – sieht in der Apothekenstärkung ebenfalls einen wichtigen Baustein, um die wohnortnahe Versorgung sicherzustellen. »Gerade im ländlichen Raum wird die Erhöhung des Fixums über die Frage des Fortbestehens der auskömmlichen Versorgung entscheiden«, so Philippi zur PZ. Die Bundesregierung müsse die Apothekenreform daher nutzen, um auch eine Erhöhung des Fixums auf den Weg zu bringen – so wie es im Koalitionsvertrag festgehalten sei.

Sachsen und Saarland: Bund ist in der Pflicht

Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) sagte der PZ, die Bundesregierung sei »in der Pflicht, die im Koalitionsvertrag verankerte Erhöhung des Apothekenhonorars nun umzusetzen und eine gute Lösung für die berechtigten Forderungen der Apotheker trotz der angespannten finanziellen Lage der GKV vorzulegen«. Die flächendeckende Arzneimittelversorgung gehöre zur Daseinsvorsorge.

Auch aus dem Saarland kommt ein Appell in Richtung Berlin. Der Bund sei in der Pflicht, die im Koalitionsvertrag zugesagte Erhöhung des Apothekenhonorars umzusetzen, forderte Gesundheitsminister Magnus Jung (SPD). Der Kabinettsbeschluss bleibe »weit hinter dem zurück, was die Apotheken zu recht erwarten«.

Die anhaltenden Apothekenschließungen bereiten Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) Sorgen. »Wichtig ist, dass die Honorare der Apotheken jetzt zügig an die Kostenentwicklung angepasst werden, nachdem sich hier sehr lange Zeit nichts bewegt hat«, ließ Lucha die PZ wissen. Apotheken bräuchten »zwingend eine solide finanzielle Basis, um den Herausforderungen als unverzichtbarer Teil der gesundheitlichen Versorgung und niederschwellige fachkundige Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten begegnen zu können«. Die geplante Verhandlungslösung weise in die richtige Richtung, wichtig seien dabei faire Bedingungen.

Rheinland-Pfalz: Brief an Warken

Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) bekräftigte gegenüber der PZ, dass er den Bund am Zug sehe. Er halte es für »sehr bedauerlich«, dass die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Erhöhung des Packungsfixums  auf 9,50 Euro weiterhin nicht im Regierungsentwurf zu finden sei. Er appellierte an die Bundesregierung, ein höheres Fixum »doch noch zu berücksichtigen«. Dies habe er auch bereits in einem Brief an Bundesgesundheitsministerin Warken deutlich gemacht.

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