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Verkauf in Apotheken
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Länder-Flickenteppich bei Abgabe von Antikörpertests

Ob Apotheken Coronavirus-Antikörpertests an Laien verkaufen dürfen oder nicht, wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Solche Tests werden mittels eines Probeentnahme-Sets ohne medizinisches Personal zuhause durchgeführt und dann an ein Labor geschickt. In Berlin dürfen die Apotheker laut Apothekerkammer solche Tests abgeben, in Baden-Württemberg oder Sachsen aber nicht.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 15.09.2020  18:00 Uhr
Flickenteppich könnte durch RKI oder BMG gelöst werden

Flickenteppich könnte durch RKI oder BMG gelöst werden

Anders sieht es in Süddeutschland aus. In Baden-Württemberg teilte das zuständige Landesministerium für Gesundheit in Stuttgart mit, dass die Tests nicht an Laien abgegeben werden dürfen. Auch die Sächsische Landespothekerkammer und der Sächsische Apothekerverband wiesen auf die Nichtvereinbarkeit der Tests mit der Medizinprodukte-Abgabeverordnung hin.

Diesen Flickenteppich der einzelnen Entscheidungen der Länder könnte laut Apothekerkammer Berlin das Robert-Koch-Institut (RKI) mit einer Ausnahme nach § 3 Absatz 5 der MPAV lösen, indem sie aus Gründen der Öffentlichkeit befristete Ausnahmen von der Abgabebeschränkung zulässt. Eine ähnliche Ausnahmemitteilung erließ das RKI für HIV-Tests. Auch das BMG könnte eine entsprechende Sonderregelung erlassen, um hier einheitliche Rechtssicherheit zu schaffen, so Kemmritz.

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