Länder-Flickenteppich bei Abgabe von Antikörpertests |
Anders sieht es in Süddeutschland aus. In Baden-Württemberg teilte das zuständige Landesministerium für Gesundheit in Stuttgart mit, dass die Tests nicht an Laien abgegeben werden dürfen. Auch die Sächsische Landespothekerkammer und der Sächsische Apothekerverband wiesen auf die Nichtvereinbarkeit der Tests mit der Medizinprodukte-Abgabeverordnung hin.
Diesen Flickenteppich der einzelnen Entscheidungen der Länder könnte laut Apothekerkammer Berlin das Robert-Koch-Institut (RKI) mit einer Ausnahme nach § 3 Absatz 5 der MPAV lösen, indem sie aus Gründen der Öffentlichkeit befristete Ausnahmen von der Abgabebeschränkung zulässt. Eine ähnliche Ausnahmemitteilung erließ das RKI für HIV-Tests. Auch das BMG könnte eine entsprechende Sonderregelung erlassen, um hier einheitliche Rechtssicherheit zu schaffen, so Kemmritz.
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