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Bundesrat

Länder-Experten wollen keinen höheren Kassenabschlag

Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz will die Bundesregierung unter anderem den Kassenabschlag für zwei Jahre auf 2 Euro anheben. Es zeichnet sich allerdings ab, dass die Bundesländer im Bundesrat Einspruch dagegen einlegen. Der Gesundheitsausschuss sieht in der Erhöhung des Abschlags eine Gefährdung der Vor-Ort-Apotheken.
Benjamin Rohrer
01.09.2022  18:00 Uhr
Länder-Experten wollen keinen höheren Kassenabschlag

Ende Juli dieses Jahres hat die Bundesregierung das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen. Das Milliarden-schwere Sparpaket soll in erster Linie die Krankenkassen entlasten und sieht insbesondere im Pharma-Bereich zahlreiche Sparmaßnahmen vor. Aber auch die Apotheken sollen zur Sparrunde beitragen: Geplant ist, dass der Kassenabschlag, den die Apotheken den Krankenkassen pro abgegebener Rx-Packung gewähren, für zwei Jahre auf 2 Euro erhöht wird. Die Bundesregierung erhofft sich so Einsparungen im dreistelligen Millionenbereich.

Mitte September soll das Gesetz nun erstmals im Bundesrat besprochen werden. Das Vorhaben ist nicht zustimmungspflichtig – die Länder können das Gesetz im Bundesrat also nicht blockieren, aber immerhin eine gewichtige Gegenmeinung äußern. Und in mehreren Bereichen haben sie das offenbar auch vor. Denn in dieser Woche hat sich erstmals der Gesundheitsausschuss des Bundesrates mit dem GKV-Gesetz auseinandergesetzt. Der Ausschuss bereitet für das Plenum in der Länderkammer Beschlussempfehlungen vor.

Gesundheitsausschuss: Regierung sollte Apotheken stärken

Zum GKV-Spargesetz hat der Gesundheitsausschuss eine ausführliche Stellungnahme erarbeitet, die der PZ vorliegt. Darin empfehlen die Experten dem Plenum, die Erhöhung des Kassenabschlags abzulehnen. Zur Begründung heißt es: »Die geplante Erhöhung des Apothekenabschlags für verschreibungspflichtige Arzneimittel und Zubereitungen von derzeit 1,77 Euro auf 2 Euro in den Jahren 2023 und 2024 läuft den sonstigen Bestrebungen der Bundesregierung zur Stärkung der Apotheken vor Ort diametral entgegen.«

Und weiter: »Nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie wurde der Wert der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch Apotheken deutlich. Egal ob Herstellung von Desinfektionsmitteln, Verteilung von Schutzmasken, Ausgabe von Impfzertifikaten, Versorgung mit Corona-Impfstoffen, Aufbau von Corona-Testzentren oder Durchführung von Impfungen – die Apotheken wurden allen an sie gestellten Forderungen gerecht und trugen maßgeblich dazu bei, dass Deutschland vergleichsweise gut durch die Pandemie geführt werden konnte. Die Vor-Ort-Apotheken sind ein besonders wichtiger und zu schützender Zweig des deutschen Gesundheitssystems.«

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