| Cornelia Dölger |
| 19.01.2026 14:00 Uhr |
Auch zu den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) äußern sich die Länder. Hier befürworten sie, dass es für die pDL keinen Arztvorbehalt geben solle, damit unnötige Bürokratie vermieden werde. Zu den abgespeckten Zweigapotheken äußern sie sich kritisch, denn es bestehe die Gefahr, dass diese anstelle von voll ausgestatteten Filialapotheken gerade in abgelegenen Gegenden die Versorgung übernähmen – Folge könnte demnach »eine die Arzneimittelsicherheit gefährdende Konkurrenz zu Vollapotheken« sein. Auch sei die im ApoVWG festgelegte Distanz von sechs Kilometern zwischen Apotheke und Zweigapotheke auf dem Land zu gering.
Grundsätzlich stellen sich die Länder deutlich auf die Seite der Apotheken. Die angespannte Finanzlage der Kassen als Begründung für die aufgeschobene Honoraranpassung finden die Länder »nicht nachvollziehbar«; die Lage habe sich seit Unterzeichnung des Koalitionsvertrags ja nicht verändert. »Alle Parameter waren zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt.«
Erst abzuwarten, bis die für März erwarteten Reformvorschläge der Finanzkommission Gesundheit Früchte trügen und die Kassenfinanzen stabilisierten, sei für die Apotheken zu spät. Das Packungsfixum sei in 20 Jahren nur ein Mal marginal erhöht worden, gleichzeitig stiegen die Kosten. Die Apotheken seien mithin längst von der allgemeinwirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt.
Auch angesichts wachsender geopolitischer Spannungen und notwendiger Krisenvorsorge müssten Apotheken auskömmlich honoriert werden, fordern die Länder. Die Erhöhung des Festzuschlages von 8,35 Euro netto auf 9,50 Euro netto entspreche einer Erhöhung um etwa 14 Prozent und würde demnach zu einer Mehrbelastung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von etwa 863 Millionen Euro führen (750 Millionen Arzneimittelpackungen x 1,15 Euro). Daraus würden sich bei angenommenen rund 327 Milliarden Euro Gesamtausgaben der GKV in 2025 Mehrausgaben in Höhe von etwa 0,26 Prozent errechnen. Im Gegenzug könnten durch eine angepasste Vergütung dem Fachkräftemangel entgegengewirkt, die Versorgung einer immer älter werdenden Gesellschaft sichergestellt und die Apotheken befähigt werden, sich stärker in der Primärversorgung einzubringen, heißt es in der Empfehlung, über die der Bundesrat abstimmen soll.
Nach dem Plenum am 30. Januar wird es eine Stellungnahme des Bundesrats geben, zu der sich die Bundesregierung ihrerseits äußern wird. Anschließend ist der Bundestag an der Reihe, dann wieder der Bundesrat. Das ApoVWG ist kein zustimmungspflichtiges Gesetz, aber die Länder haben Handhabe gegen Beschlüsse des Bundestags und könnten in dem Fall den Vermittlungsausschuss anrufen.